Pallade Veneta - Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten

Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten


Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten
Bestechungsverdacht: Ermittlungen gegen Mitarbeiter von bayerischer Stadt Kempten / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Kempten laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung. Unter anderem sollen digitale Bußgeldakten gelöscht worden sein, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Der tatverdächtige leitende Angestellte wurde festgenommen.

Textgröße ändern:

Der Verdacht gegen ihn habe sich erhärtet, erklärte die Polizei. Der 35-Jährige Mitarbeiter von Bußgeldstelle und kommunalem Ordnungsdienst soll in den Jahren 2024 und 2025 in insgesamt 36 Fällen Bußgeldakten gelöscht haben, damit die Betroffenen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht erließ gegen ihn einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der Rechtsbeugung. Der 35-Jährige wurde festgenommen. Er kam wieder auf freien Fuß, muss sich aber regelmäßig bei der Polizei melden.

Die Stadtverwaltung berichtete der Polizei den Angaben zufolge Anfang Dezember von dem Verdacht, dass es bei der Bearbeitung von Bußgeldverfahren Unregelmäßigkeiten gebe. Neben dem 35-Jährigen wird noch gegen fünf Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung ermittelt.

Sie sollen abgesprochen haben, einander bei Falschparken kein Verwarnungsgeld aufzubrummen. Ob das tatsächlich passierte, wird noch ermittelt, wie die Polizei ausführte. Der Verdacht gegen die fünf Mitarbeiter lautet auf Bestechung und Bestechlichkeit.

Bei einer Durchsuchung unter anderem der Stadtverwaltung wurden städtische Verwaltungsdaten und persönliche elektronische Geräte beschlagnahmt. Sie sollen nun ausgewertet werden. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dauerten an.

E.Magrini--PV

Empfohlen

Urteil: Anordnung zu Kastration zweier Nacktkatzen in Rheinland-Pfalz rechtens

Die Anordnung einer sofortigen Kastration zweier Tiere einer Nacktkatzenart in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Es handle sich um eine Qualzucht, weil die Tiere keine funktionierenden Tasthaare haben, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Behörden können demnach die Kastration anordnen, wenn zu erwarten ist, dass den Nachkommen erblich bedingt Organe fehlen und sie dadurch leiden. (Az.: 7 B 10250/26.OVG)

15-Jähriger tötete Schülerin: Verfahren verstieß nicht gegen Menschenrechtskonvention

Ein Verfahren gegen einen Berliner, der 2018 im Alter von 15 Jahren eine 14-jährige Mitschülerin erstach, hat nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Es liege keine Verletzung von Artikel sechs der Konvention vor, hieß es in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Verurteilte hatte Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt sah.

Razzia in Bayern: Verdacht auf Steuerbetrug in Millionenhöhe bei Wasserpfeifentabak

Wegen mutmaßlicher Hinterziehung von Tabaksteuer in Millionenhöhe haben Ermittler die Räume eines Unternehmens in Südbayern durchsucht. Drei Tatverdächtige sollen Wasserpfeifentabak aus Dubai importiert und mit Steuerbanderolen für Rauchtabak etikettiert haben, wie das Zollfahndungsamt München am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Damit wollten sie offenbar die Zusatzsteuer von 23 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak umgehen.

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Stiefvater in Hessen

Nach der Tötung seines Stiefvaters hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 33-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann wurde mit Urteil vom Montag als schuldunfähig eingestuft, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.

Textgröße ändern: