Pallade Veneta - Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar


Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar
Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.

Textgröße ändern:

Die Antragstellerin ist mit dem Vater ihrer drei Kinder verheiratet. Im September 2025 trennte sie sich von ihm und lebt seitdem in einem Frauen- und Kinderschutzhaus. Mitte September beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz und begründete dies im Wesentlichen damit, dass ihr Mann sie im Dezember 2024 und März 2025 gewürgt habe.

Im Gegensatz zum Amtsgericht gab das OLG diesem Antrag nun statt. Die Ehefrau habe - auch mit Tagebuchauszügen, Briefen und Chatverläufen - untermauert, dass der Ehemann sie vorsätzlich verletzt habe, hieß es vom Gericht. Die Tatsache, dass sie nach den Vorfällen bei ihrem Mann geblieben und ihm ihre Liebe bekundet habe, könne in diesem Fall nicht als zögerliches und der Dringlichkeit entgegenstehendes Verhalten ausgelegt werden.

Es entspreche leider der "senatsbekannten Realität", dass Opfer häuslicher Gewalt häufig erst nach längerer Zeit und wiederholten Misshandlungen die Trennung vom Täter vollzögen, hieß es vom Gericht zur Begründung. Viele Fälle von Partnerschaftsgewalt würden aus Scham, Angst, Schuldgefühlen oder mangelndem Vertrauen in Polizei und Justiz gar nicht angezeigt. Hinzu komme oft ein Abhängigkeitsverhältnis zum Partner oder ein begrenzter Zugang zu Unterstützungsangeboten. Der Beschluss vom 19. Januar ist unanfechtbar.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

Wilmer wird als Bischof von Münster eingeführt - Grußwort von Wüst

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, wird am Sonntag (14.00 Uhr) als neuer Bischof von Münster eingeführt. Zur Amtseinführung feiert das Bistum zunächst einen Gottesdienst im St.-Paulus-Dom, anschließend gibt es ein Fest der Begegnung auf dem Domplatz.

Boliviens Präsident verhängt wegen Protesten Ausnahmezustand - Polizei räumt Blockaden

Nach der Verhängung des Ausnahmezustands in Bolivien wegen wochenlanger Massenproteste haben Polizei und Militär Straßensperren geräumt. In El Alto, der Nachbarstadt von La Paz, entfernten die Sicherheitskräfte am Samstag mit Bulldozern Barrikaden, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP vor Ort berichteten. Dabei waren auch Panzerfahrzeuge der Armee im Einsatz.

Polizei erschießt Mann in Krefeld

Bei einem Polizeieinsatz im nordrhein-westfälischen Krefeld hat ein Beamter einen Mann erschossen. Die Polizei war am Samstagabend wegen eines Falls von Körperverletzung im Krefelder Stadtteil Uerdingen gerufen worden, wie die Staatsanwaltschaft Krefeld und die Polizei in Gelsenkirchen mitteilten. Bei einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und Familienmitgliedern war demnach eine Frau leicht verletzt worden.

Ehefrau von spanischem Regierungschef Sánchez muss in Korruptionsprozess Pass abgeben

Im Korruptionsprozess gegen die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez, Begoña Gómez, hat der zuständige Richter der 55-Jährigen Reisen ins Ausland untersagt. Wie aus einem am Samstag veröffentlichten Beschluss von Richter Juan Carlos Peinado hervorgeht, muss Gómez ihren Reisepass abgeben und sich zweimal monatlich bei den Behörden melden.

Textgröße ändern: