Pallade Veneta - Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar

Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar


Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar
Gericht: Näherungsverbot auch Monate nach häuslicher Gewalt noch durchsetzbar / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Ein Näherungs- und Betretungsverbot gegen einen gewalttätigen Partner kann einem Gerichtsbeschluss zufolge auch dann verhängt werden, wenn Gewalttaten schon mehrere Monate zurückliegen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main, wie es am Montag mitteilte. Damit entschied das OLG anders als das zuständige Amtsgericht, das den Antrag einer Frau mit Hinweis auf die länger zurückliegenden Vorfälle zurückgewiesen hatte.

Textgröße ändern:

Die Antragstellerin ist mit dem Vater ihrer drei Kinder verheiratet. Im September 2025 trennte sie sich von ihm und lebt seitdem in einem Frauen- und Kinderschutzhaus. Mitte September beantragte sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz und begründete dies im Wesentlichen damit, dass ihr Mann sie im Dezember 2024 und März 2025 gewürgt habe.

Im Gegensatz zum Amtsgericht gab das OLG diesem Antrag nun statt. Die Ehefrau habe - auch mit Tagebuchauszügen, Briefen und Chatverläufen - untermauert, dass der Ehemann sie vorsätzlich verletzt habe, hieß es vom Gericht. Die Tatsache, dass sie nach den Vorfällen bei ihrem Mann geblieben und ihm ihre Liebe bekundet habe, könne in diesem Fall nicht als zögerliches und der Dringlichkeit entgegenstehendes Verhalten ausgelegt werden.

Es entspreche leider der "senatsbekannten Realität", dass Opfer häuslicher Gewalt häufig erst nach längerer Zeit und wiederholten Misshandlungen die Trennung vom Täter vollzögen, hieß es vom Gericht zur Begründung. Viele Fälle von Partnerschaftsgewalt würden aus Scham, Angst, Schuldgefühlen oder mangelndem Vertrauen in Polizei und Justiz gar nicht angezeigt. Hinzu komme oft ein Abhängigkeitsverhältnis zum Partner oder ein begrenzter Zugang zu Unterstützungsangeboten. Der Beschluss vom 19. Januar ist unanfechtbar.

R.Zaccone--PV

Empfohlen

US-Pläne für schärfere Einreisebestimmungen beschäftigen deutsche Diplomatie

Die Pläne der US-Regierung für eine Verschärfung der Einreisebestimmungen beschäftigen auch die Bundesregierung. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts wies am Montag in Berlin darauf hin, dass Einreiseregeln zwar "grundsätzliche Entscheidungen des jeweiligen Staates" seien. Generell bemühe sich die Bundesregierung aber darum, "im Rahmen unserer diplomatischen Beziehungen auf Entscheidungen nach Möglichkeit Einfluss zu nehmen, die wir im Zweifel als nachteilig empfinden".

Fast 30 Schweine sterben bei Lastwagenunfall in Niedersachsen

Bei einem Unfall eines Viehtransporters sind in Niedersachsen 28 Schweine ums Leben gekommen. Der 57-jährige Fahrer des Lastwagens, auf dem insgesamt 161 Tiere geladen waren, kam am Sonntagabend aus zunächst unklarer Ursache von einer Landstraße bei Vechta ab, wie die Polizei am Montag in der niedersächsischen Stadt mitteilte.

Macron mahnt US-Justiz zu "unabhängigem" Vorgehen in Epstein-Affäre

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die US-Justiz zu einem unabhängigen Vorgehen in der Epstein-Affäre gemahnt. Der Fall des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein betreffe "in erster Linie die USA", sagte Macron am Montag. "Das System (Epsteins) war sehr verzweigt, deswegen muss die Justiz ihre Arbeit unabhängig und in Ruhe machen", sagte Macron. Er warnte davor, dass der Fall Epstein "Verschwörungstheorien befeuert".

Illegale Zigarettenfabrik in Sachsen-Anhalt: Vier Verdächtige in Untersuchungshaft

Nach der Aushebung einer illegalen Zigarettenfabrik in Sachsen-Anhalt sind vier Tatverdächtige festgenommen worden. Es handelt sich um drei Männer im Alter zwischen 39 und 56 Jahren sowie eine 31-jährige Frau, wie das Zollfahndungsamt Hannover am Montag mitteilte. Die vier bulgarischen Staatsangehörigen kamen demnach am Samstag in Untersuchungshaft. Der durch die Zigarettenproduktion entstandene Steuerschaden soll im Millionenbereich liegen.

Textgröße ändern: