Pallade Veneta - Nach Änderung von Geschlechtseintrag: Keine Beförderung für Polizeikommissarin

Nach Änderung von Geschlechtseintrag: Keine Beförderung für Polizeikommissarin


Nach Änderung von Geschlechtseintrag: Keine Beförderung für Polizeikommissarin
Nach Änderung von Geschlechtseintrag: Keine Beförderung für Polizeikommissarin / Foto: RALF HIRSCHBERGER - AFP/Archiv

Eine Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen darf einer Gerichtsentscheidung zufolge von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen werden, weil sie ihren Geschlechtseintrag mutmaßlich aus taktischen Gründen ändern ließ. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Mitteilung vom Montag. Dem Gericht zufolge besteht der Verdacht, dass die Kommissarin ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern ließ, um von der Frauenförderung zu profitieren und schneller befördert zu werden.

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Das Polizeipräsidium Düsseldorf berücksichtigte sie deshalb bei Beförderungen in den Monaten November und Dezember 2025 sowie Januar 2026 nicht. Dagegen wehrte sie sich in drei Eilverfahren. Diese wurden nun vom Gericht abgewiesen.

Das Gericht bestätigte, dass das Polizeipräsidium die Kommissarin vom sogenannten Beförderungsauswahlverfahren ausschließen durfte. Hintergrund sei ein gegen sie laufendes Disziplinarverfahren, das rechtlich nicht zu beanstanden sei.

Darin werden der Beamtin mehrere, von ihr nicht bestrittene Äußerungen gegenüber Kollegen vorgeworfen. Demnach kündigte sie nach einem Bericht über eine beförderte Polizeibeamtin mit geändertem Geschlechtseintrag an: "Das mache ich auch."

Später soll sie gesagt haben, im nächsten Jahr sei sie "wieder ein Mann". Gegenüber einem weiteren Kollegen habe sie angegeben, bei ihrer geplanten Trauung im kommenden Jahr nicht mit dem weiblichen Geschlechtseintrag heiraten zu wollen.

Das Gericht sah bereits in diesen Ankündigungen einen möglichen Verstoß gegen Dienstpflichten. Sie seien geeignet, den Betriebsfrieden zu stören und das Vertrauen in die Integrität der Beamtin zu erschüttern, hieß es.

Zudem bestehe der Verdacht, dass die gegenüber dem Standesamt abgegebene Versicherung zum Geschlechtseintrag unwahr gewesen sein könnte, falls Beförderungsabsichten maßgeblich für die Geschlechtsänderung gewesen waren. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Y.Destro--PV

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