Pallade Veneta - Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden

Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden


Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden
Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden / Foto: Stefano RELLANDINI - AFP/Archiv

Für Sozialleistungen können europäische Länder einen langfristigen Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Ausländern verlangen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung für Drittstaatler im sozialen Bereich gilt nur für Berufstätige, nicht aber für Menschen, die nicht berufstätig sind, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. (Az. C-151/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine Albanerin, die seit zehn Jahren rechtmäßig in Italien bei ihrem Sohn lebt. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre aus familiären Gründen und eine Arbeitserlaubnis, arbeitete aber in Italien nie. Die Frau beantragte einen Zuschlag für die Grundrente - eine italienische Sozialleistung für ältere Menschen mit wenig Geld.

Die Behörden lehnten ihren Antrag aber ab, weil sie keinen langfristigen Aufenthaltstitel hat. Die Albanerin zog vor Gericht, und der italienische Verfassungsgerichtshof befragte den EuGH. Dieser legte nun den EU-rechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern bei der sozialen Sicherheit aus.

Dieser gilt demnach nur für Berufstätige und Leistungen, die durch deren Beiträge finanziert werden. Der Rentenzuschlag sei dagegen eine von Beiträgen unabhängige Sozialleistung, führte der EuGH aus. Sie werde aus staatlichen Mitteln Italiens finanziert und unabhängig davon gewährt, ob jemand eingezahlt habe. Der Zuschlag solle Notlagen verhindern. Es handle sich also um Sozialhilfe.

Italien muss diese Sozialhilfe nicht an Menschen aus dem Ausland zahlen, die keinen langfristigen Aufenthaltstitel haben. EU-Länder dürfen solche Hilfen von Bedingungen abhängig machen, die eine gewisse Integration belegen, wie der EuGH erklärte. Auch EU-Bürger könnten nur dann Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich dauerhaft in dem entsprechenden Hoheitsgebiet aufhalten dürfen.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zur Grabeskirche

In Israel hat die Polizei den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem daran gehindert, zum Beginn der Karwoche die traditionelle Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche zu feiern. Pierbattista Pizzaballa als Oberhaupt des Patriarchats und einem weiteren Kirchenvertreter sei "zum ersten Mal seit Jahrhunderten" das Betreten der Grabeskirche in Jerusalem untersagt worden, hieß es in einer Erklärung des Patriarchats vom Sonntag. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu erklärte, hinter dem Vorgehen der Polizei stecke "keine böse Absicht".

Drei Tote bei Nürnberg: Vatet tötet mutmaßlich Frau und Kind und sich selbst

In einem Einfamilienhaus in der bei Nürnberg gelegenen fränkischen Gemeinde Pommelsbrunn haben Polizisten drei gewaltsam ums Leben gekommene Menschen entdeckt. Es handle sich um zwei Erwachsene und ein Kind, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag auf Anfrage. Die Polizei prüft demnach den Verdacht, dass ein Familienvater sein Kind und seine Frau getötet hat und danach sich selbst.

Autofahrer in England rammt Gruppe von Fußgängern - sieben Verletzte

In der englischen Stadt Derby ist ein Autofahrer in eine Gruppe von Fußgängern gefahren und hat dabei sieben Menschen verletzt. Ihre Verletzungen seien "schwer, aber nicht lebensgefährlich", erklärte die britische Polizei am Sonntag. Der Fahrer wurde festgenommen.

Großbrand in Disco während Feier mit 750 Besuchern - Drei Verletzte

In einer Disco im baden-württembergischen Kehl ist es in der Nacht zu Sonntag zu einem Großbrand gekommen. Bei Ausbruch des Feuers befanden sich etwa 750 Menschen in dem in einem Industriegebiet gelegenen Club, teilte das Polizeipräsidium Offenburg mit. Diese konnten demnach das Gebäude selbstständig verlassen. Drei der Discobesucher mussten nach ersten Erkenntnissen vom Rettungsdienst behandelt werden.

Textgröße ändern: