Pallade Veneta - Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette


Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette / Foto: Focke Strangmann - POOL/AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Das berichteten am Donnerstag NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf gemeinsame Recherchen. In der Anklage wird der 67-Jährigen demnach unter anderem 20-facher versuchter Mord im Zusammenhang mit einem Angriff auf die US-Botschaft im Jahr 1991 in Bonn vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Klette und zwei weitere Beteiligte sollen damals mit Maschinengewehren mindestens 250 Schüsse auf die Botschaft abgegeben haben. Der 67-Jährigen werden dem Bericht zufolge in der neuen Anklage zudem erpresserischer Menschenraub und die Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag 1993 im südhessischen Weiterstadt zur Last gelegt. Bei dem Anschlag war ein im Bau befindliches Gefängnis massiv zerstört worden.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt Klette außerdem des dreifachen versuchten Mordes bei einem versuchten Anschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank im hessischen Eschborn im Jahr 1990. Im Umfeld aller drei Tatorte hätten die Ermittler Haare oder DNA-Spuren gefunden, die Klette zugeordnet worden seien, berichteten NDR, WDR und SZ. Wie die DNA-Spuren dort hingekommen sind, sei unklar.

Klette steht aktuell bereits seit etwa einem Jahr wegen mutmaßlicher Raubüberfälle vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden. Die Überfälle soll sie nach der Selbstauflösung der RAF gemeinsam mit den beiden weiterhin flüchtigen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: