Pallade Veneta - Union lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab

Union lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab


Union lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab
Union lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab / Foto: STEFANIE LOOS - AFP

Die Union lehnt die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) geforderte Entkriminalisierung des Schwarzfahrens kategorisch ab. Fraktionsvize Günter Krings (CDU) sagte der "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe), ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung werde es "mit der Union nicht geben". "Man kann sich über diesen erneuerten Vorstoß nur wundern. Es wäre besser, wenn das Justizministerium sich mehr den wirklichen Problemen im Strafrecht zuwendet."

Textgröße ändern:

Justizministerin Hubig begründete ihren Vorstoß zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens unter anderem mit einer Entlastung der Justiz. Sie stellte zudem den Sinn der bisherigen Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen infrage, die Strafgelder für Schwarzfahren nicht zahlen können.

Krings sagte dazu, es gehe beim Fahren ohne Fahrschein "nicht um einen Streich, sondern um ein gemeinschädliches Betrugsdelikt". Nur weil das Schwarzfahren eine Straftat sei, dürften Fahrkartenkontrolleure heute eine verdächtige Person solange festhalten, bis die Polizei vor Ort sei. "Da Kontrollen ohne das Strafrecht keinen Sinn mehr machen würden, würde es dann natürlich viel mehr Passagiere ohne Ticket geben. Um das auszugleichen, müssten die Fahrpreise für alle anderen deutlich steigen", betonte der Rechtsexperte.

Eine solche Politik sei nicht sozial, "sondern treibt die Kosten für die Ehrlichen in die Höhe", sagte Krings weiter. Auch in den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD sei darüber bereits ausführlich gesprochen und das Thema dann verworfen worden.

F.Amato--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: