Pallade Veneta - Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig

Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig


Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig
Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Rund zwei Jahre nach der Ermordung eines wohlhabenden Arztes im sächsischen Chemnitz sind die Urteile gegen dessen Witwe und zwei weitere Beschuldigte im Wesentlichen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von den drei Angeklagten eingelegten Revisionen nach Angaben vom Donnerstag in Bezug auf deren Verurteilung wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. Nur eine sogenannte Einziehungsentscheidung wurde teilweise gekippt, das Landgericht in Chemnitz muss über diese deshalb nochmals verhandeln.

Textgröße ändern:

Der Kardiologe war im März 2024 in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaars im Schlaf erstochen worden. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass dessen Ehefrau die Tat gemeinsam mit einer für sie arbeitenden Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber geplant hatte. Das Trio wollte über eine Erbschaft an das Vermögen des Arztes gelangen. Die Frau gab ihren Komplizen die Wohnungsschlüssel, diese töteten das Opfer im Schlaf.

Das Landgericht in Chemnitz sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte die drei Angeklagten im April 2024 vergangenen Jahres wegen gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes aus Habgier zu lebenslanger Haft. Dabei entschied es auch über die Einziehung von Taterträgen - also eine Art Beschlagnahme von verbrecherisch erlangtem Vermögen.

Hierbei fand der Bundesgerichtshof Mängel in einem Teilbereich, der nicht mit dem Mord selbst zusammenhing. Dieses Detail muss eine andere Kammer des Landgerichts in Chemnitz deshalb nochmals neu verhandeln.

A.Fallone--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: