Pallade Veneta - Rund 250 Fälle von Urkundenfälschung: Mehr als sieben Jahre Haft in Niedersachsen

Rund 250 Fälle von Urkundenfälschung: Mehr als sieben Jahre Haft in Niedersachsen


Rund 250 Fälle von Urkundenfälschung: Mehr als sieben Jahre Haft in Niedersachsen
Rund 250 Fälle von Urkundenfälschung: Mehr als sieben Jahre Haft in Niedersachsen / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Unter anderem wegen des Verkaufs gefälschter Urkunden in 254 Fällen ist ein Mann in Stade zu sieben Jahren Haft und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Stadt sprach den 33-Jährigen nach Angaben einer Sprecherin vom Montag wegen Urkundenfälschung, Anstiftung zu Brandstiftung, Betrugs sowie mehrerer weiterer Delikte schuldig.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte der Mann über das Internet unter anderem gefälschte Führungszeugnisse, Schulungsbescheinigungen und Urkunden für angebliche Ehrendoktortitel verkauft. Die Fälschungen fertigte er demnach selbst an. Eine 62-jährige Helferin und ein 26-jähriger Helfer des Manns wurden in dem Prozess unter anderem wegen Geldwäsche zu eineinhalb Jahren sowie einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der Hauptbeschuldigte wurde außerdem wegen Anstiftung zu Brandstiftung und weiterer Vorwürfe verurteilt. Laut Anklage hatte er eine Polizistin beleidigt und bedroht. Außerdem zahlte er einen kleinen Geldbetrag, um ein Auto anzünden zu lassen. Dabei handelte es sich demnach um eine Racheakt, nachdem er wegen der Vorlage gefälschter Zeugnisse von einer Prüfung zur Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ausgeschlossen worden war.

Die Mitangeklagten hatten für den Hauptangeklagten unter anderem Gelder entgegengenommen sowie Zahlungsflüsse durch Buchungen verschleiert. Der Tatzeitraum begann der Anklage zufolge im Juli 2022. Das Urteil in dem Prozess fiel bereits am Freitag. Parallel ordnete das Gericht darüber hinaus Einziehung der durch die Taten erwirtschafteten Einnahmen an.

Y.Destro--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof entscheidet in Familienstreit wegen Überwachung von Küche

In einem kurios klingenden Familienstreit um die Videoüberwachung einer Wohnküche entscheidet am Donnerstag (09.45 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In dem Fall aus Niedersachsen klagte eine ältere Frau gegen ihre Tochter und deren Mann, weil diese Aufnahmen von ihr in der Küche des gemeinsam bewohnten Hauses an die Polizei weiterleiteten. Unklar blieb vor Gericht bislang, warum genau sie das taten. (Az. I ZR 289/25)

Bundesgerichtshof urteilt in Baumarkt-Streit um Farbe "Obi-Orange"

Im Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange steht ein Urteil an: Am Donnerstag (09.45 Uhr) entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe darüber, ob Obi das Monopol für einen bestimmten Farbton beanspruchen kann. Die Kette hatte ihn 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. (Az. I ZB 58/25)

Privatgespräche an Chefin weitergeleitet: BGH entscheidet Streit früherer Freundinnen

In einem Streit aus Hessen unter früheren Freundinnen entscheidet nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am Donnerstag (09.45 Uhr) geht es um die Frage, ob das Weiterleiten von privaten Nachrichten an die Chefin gegen den Datenschutz verstößt. Eine der Frauen arbeitete in einer Arztpraxis und tauschte sich regelmäßig per Chat mit ihrer Freundin über die Verhältnisse dort aus. (Az. I ZR 256/25)

"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor

Saudi-Arabien hat der jemenitischen Huthi-Miliz einen Drohnenangriff auf die für Muslime heilige Stadt Mekka vorgeworfen und vor einer "roten Linie" gewarnt. Die von Riad angeführte Militärkoalition gegen die pro-iranischen Huthis erklärte am Mittwoch, die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne abgewehrt. Der Vorfall sorgte in der muslimischen Welt für Empörung und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Die Huthis wiesen die Vorwürfe aber als "Lüge" zurück.

Textgröße ändern: