Pallade Veneta - Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteile gegen Berliner Rocker

Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteile gegen Berliner Rocker


Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteile gegen Berliner Rocker
Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteile gegen Berliner Rocker

Acht Hells-Angels-Rocker sind vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihren Revisionen gegen Mordurteile des Berliner Landgerichts gescheitert. Stattdessen hatte die Staatsanwaltschaft Erfolg damit, die Verkürzung der Mindestverbüßungsdauer der Haftstrafen aufheben zu lassen, wie der fünfte Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig am Montag entschied. Bei einem weiteren Angeklagten bestätigte der BGH zwar die Verurteilung wegen Mordes, das Landgericht muss aber neu über die Strafe verhandeln. (Az. 5 StR 542/20)

Textgröße ändern:

Es ging um eine Tat aus dem Januar 2014: Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer ein Wettbüro im Berliner Stadtteil Reinickendorf. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf das im Schankraum sitzende Opfer ab, direkt danach verließen die Rocker geschlossen das Lokal. Der Vorgang wurde von einer Videokamera aufgezeichnet.

Nach fast fünf Jahren Prozessdauer kam das Landgericht 2019 zu dem Schluss, dass eine Fehde zwischen dem damaligen Chef einer Hells-Angels-Gruppe in Berlin und dem späteren Opfer der Grund für die Tat gewesen sei. Der Anführer habe die übrigen Beteiligten zu der Tat angestiftet. Es verurteilte acht Rocker wegen Mordes und den Anführer wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen.

Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wandte sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH und hatte nun in acht der neun Fälle Erfolg.

Täter hätten keinen Anspruch darauf, dass Strafverfolgungsorgane gegen sie tätig würden, begründete der BGH diese Entscheidung. Ihr Recht auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden.

Die Revisionen von acht der neun Angeklagten wurden verworfen, weil der BGH keine Rechtsfehler im Berliner Urteil fand. Nur in einem Fall habe das Landgericht die Ablehnung einer Strafmilderung nicht fehlerfrei begründet, obwohl der Angeklagte bei der Aufklärung geholfen habe. Das Mordurteil in dem Fall bleibt zwar bestehen, über die Strafe muss aber neu entschieden werden.

L.Barone--PV

Empfohlen

Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg

In einem Mordprozess um einen tödlichen Sturz eines Vierjährigen aus einem Dachbodenfenster ist dessen psychisch kranke Mutter in Baden-Württemberg in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die 46-Jährige nach Angaben einer Sprecherin wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnete aber zugleich ihre Unterbringung in einer Fachklinik an.

Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen

Der aus der Serie "Emily in Paris" bekannte US-Schauspieler und Dramatiker Jeremy O. Harris ist laut Medienberichten in Japan wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels festgenommen worden. Harris sei Mitte November am Flughafen der Insel Okinawa mit 0,78 Gramm Gramm einer Substanz erwischt worden, die das Aufputschmittel MDMA enthielt, berichtete die "Okinawa Times" am Donnerstag. Japan gehört zu den Ländern mit den strengsten Drogen-Gesetzen der Welt, bei Drogenbesitz droht Gefängnis.

Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet

Weil sie ihrem Noch-Ehemann ein mit Blauem Eisenhut vergiftetes Essen aus Bohnen und Speck vorsetzte, sitzt eine 59-Jährige in Nordrhein-Westfalen in Haft. Der Frau aus Velbert im Landkreis Mettmann wird versuchter Mord vorgeworfen, wie die Polizei in Mettmann und die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag berichteten. Ihr Ehemann, mit dem sie in Trennung lebt, überstand die Giftattacke.

Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Nach einem tödlichen Sturz einer 91-Jährigen in Berlin ist deren Sohn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in der Bundeshauptstadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Freitag als erwiesen an, dass der beim Prozessauftakt im November 64-jährige Angeklagte seine betagte Mutter geschubst hatte.

Textgröße ändern: