Pallade Veneta - GEAS-Asylreform: Pro Asyl warnt vor Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender 

GEAS-Asylreform: Pro Asyl warnt vor Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender 


GEAS-Asylreform: Pro Asyl warnt vor Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender 
GEAS-Asylreform: Pro Asyl warnt vor Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender  / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Vor dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni hat die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl vor einer Aushöhlung der Rechte Schutzsuchender gewarnt. Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp kündigte am Montag in Berlin an, seine Organisation werde eine "Entkernung in Teilbereichen des Menschenrechtsschutzes" durch GEAS vor Gerichten anfechten. Pro Asyl stößt sich insbesondere an der sogenannten Asylverfahrenshaft, die auch Familien und Kinder betreffen kann.

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Die bislang umfangreichste Reform des europäischen Asylrechts tritt am kommenden Freitag in Kraft. Sie zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende nach Europa kommen und dort bleiben. Dazu soll es unter anderem einheitliche Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geben – mit dem Ziel, Migrantinnen und Migranten gegebenenfalls direkt von dort abschieben zu können. Die Betroffenen sollen unter haftähnlichen Bedingungen an der Grenze untergebracht werden.

Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, sagte, die GEAS-Reform lasse "insbesondere mehr Verlassensverbote in Aufnahmeeinrichtungen, mehr Haft von Asylsuchenden und auch mehr beschleunigte Asylverfahren mit beschränktem Rechtsschutz" erwarten. Dies seien "alles Gründe zur Sorge, was überhaupt noch den Zugang zu fairen und sorgfältigen Asylverfahren angeht" und "ob verfolgte Menschen in der EU Schutz finden werden".

Die Asylverfahrenshaft sei ein "besonderer Aspekt der Reform, der uns große Sorgen macht", sagte Judith. Künftig solle "für jedes Verfahrensstadium, was Asylsuchende durchlaufen können, Haft möglich gemacht" werden.

Besorgt äußerte sich Pro Asyl auch über neu als "sichere Herkunftsländer" eingestufte Staaten wie Ägypten, Kolumbien, Tunesien oder die Türkei, wo es "wirklich komplexe menschenrechtliche Situationen" gebe. Auch würden EU-Staaten wie Deutschland, Polen oder Österreich immer wieder Notstände ausrufen "und damit den Bruch von EU-Recht rechtfertigen".

Es werde zur GEAS-Reform "sehr viele offene Rechtsfragen" geben, "deren Klärung dann letztlich erst vor den höchsten Gerichten erfolgen kann", sagte Judith. "Wir werden (...) auf jeden Fall hierfür an der Seite der Betroffenen stehen, um mit ihnen gemeinsam ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen."

Pro-Asyl-Geschäftsführer Kopp nannte als Ziel seiner Organisation, nun vor Gerichten "einen langen Weg anzutreten", um das europäische Asylsystem "in Einklang zu bringen mit der EU-Grundrechtecharta.

Als Negativbeispiele für den Umgang mit Schutzsuchenden nannte Kopp unter anderem Griechenland, wo es regelmäßig Zurückweisungen von Asylsuchenden gebe oder Betroffene unter haftähnlichen Bedingungen ohne Rechtsberatung festgehalten würden. In Italien habe Ministerpräsidentin Giorgia Meloni "schäbige Deals" mit "autoritären Regimen" wie Tunesien oder Libyen zur Rückführung von Migranten eingetütet, und Polen verweigere sich dem Solidaritätsmechanismus zur Aufnahme Geflüchteter, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist.

Das bislang gültige Dublin-System gilt weithin als gescheitert. Es sollte festlegen, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist - zumeist der Staat, in dem der oder die Geflüchtete zuerst registriert wurde.

Die GEAS-Reform soll klarere Zuständigkeiten, verbindlichere Fristen und bessere Instrumente zur Registrierung und Identitätsfeststellung an den Außengrenzen schaffen - etwa eine "Migrationsdatenbank".

In Deutschland sollen künftig so genannte Sekundärmigrationszentren eingerichtet werden. Dort sollen Asylsuchende untergebracht werden, die bereits in einem anderen EU-Land registriert sind.

Die GEAS-Reform soll aber auch einige Verbesserungen für Asylbewerberinnen und -bewerber mit sich bringen. So sollen sie bereits nach dreimonatigem Aufenthalt in der Bundesrepublik einer Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen - bislang waren es sechs Monate. Auch die Rechte von Kindern werden gestärkt.

O.Merendino--PV

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