Pallade Veneta - Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen

Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen


Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen
Nach Sabotageserie an Stromnetz: BGH erlässt neuen Haftbefehl gegen Verdächtigen / Foto: Kirill KUDRYAVTSEV - AFP/Archiv

Die Bundesanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Stromsaboteur Daniel V. einen neuen Haftbefehl erwirkt. Dieser ersetzt die alten Haftbefehle von Amtsgerichten, wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde am Donnerstag sagte. V. wurde dazu dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt.

Textgröße ändern:

Der neue Haftbefehl ist eine Formalie, weil die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im September übernahm. Um neue Vorwürfe gegen V. ging es nicht, er hatte auch zuvor schon in Untersuchungshaft gesessen. Der 48-Jährige war Anfang September nach einer öffentlichen Fahndung in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. V. soll geplant haben, mit Raketen und Sprengvorrichtungen die Stromversorgung in drei Bundesländern zu sabotieren.

Wie die Anklagebehörde nach der Festnahme mitteilte, soll er unter Hochspannungsleitungen in der Nähe von Umspannwerken in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen diverse Silvesterraketen oder ähnliche Gegenstände platziert haben, die mit Zündern, Zeitschaltern und Drähten verbunden waren. Diese hätten zu voreingestellten Zeiten in Richtung der Hochspannungsleitungen geschossen werden sollen, um Kurzschlüsse auszulösen.

Im Bereich der Umspannwerke Turnow-Preilack in Brandenburg und Bergheim-Rheidt in Nordrhein-Westfalen kam es demnach am 1. September tatsächlich zu Kurzschlüssen, so dass Leitungen vorübergehend notabgeschaltet werden mussten. In Bergheim-Rheidt mussten zwei nahe Braunkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Zudem war die Stromversorgung in einem angrenzenden Ort zeitweilig beeinträchtigt.

Zunächst war unklar, wer mutmaßlich hinter den Sabotageakten steckte. Die Ermittler prüften insbesondere eine fremdstaatlich gesteuerte Sabotage sowie einen linksextremistischen Hintergrund. Dann wurden Bekennerschreiben bekannt, die von dem 48-Jährigen stammen sollen. Die Behörden stuften sie als authentisch ein. Darin wurden die Anschläge mit Kritik an der Energieerzeugung durch fossile Brennstoffe begründet.

Eine Woche nach dem Beginn der Sabotageserie wurde V. festgenommen. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.

H.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung: Christa Pike kann wieder gehen

Die US-Todeskandidatin Christa Pike kann gut eine Woche nach ihrer fehlgeschlagenen Hinrichtung wieder gehen. Sie sei auf den Beinen und laufe in ihrem Krankenhauszimmer herum, sagte ihr Anwalt Stephen Ferrell am Donnerstag der BBC unter Berufung auf Kollegen, die mit Pike Kontakt hatten. Sie sei aber noch "etwas benommen" und vergesse gelegentlich, wohin sie eigentlich wolle.

Bayern: Zwei Verletzte durch Schüsse in Berngau - Menschen sollen in Häusern bleiben

Im bayerischen Berngau sind am Donnerstag zwei Menschen durch Schüsse verletzt worden. Wie die Polizei in Regensburg mitteilte, fielen mehrere Schüsse. Die Beamten riefen die Einwohner auf, unbedingt in ihren Häusern zu bleiben. Die Polizei sei im Großeinsatz und prüfe die Lage.

Baden-Württemberg: Polizei erschießt 27-Jährigen an Tuttlinger Rathaus

Im baden-württembergischen Tuttlingen haben Polizisten am Donnerstag einen 27-Jährigen erschossen, der mit einer Waffe auf die Beamten am Rathaus der Stadt losging. Wie eine Sprecherin des Landeskriminalamts mitteilte, schoss der Mann auf die Beamten, bevor diese ihn durch ihren Schusswaffengebrauch tödlich verletzten. Eine Reanimation des Manns sei erfolglos gewesen.

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Textgröße ändern: