Pallade Veneta - Bericht: Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt geplante Cannabis-Legalisierung

Bericht: Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt geplante Cannabis-Legalisierung


Bericht: Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt geplante Cannabis-Legalisierung
Bericht: Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt geplante Cannabis-Legalisierung / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis begrüßt. "Wir befürworten grundsätzlich eine Entkriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten aller Betäubungsmittel", sagte der BDK-Vorsitzende Dirk Peglow den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). Bei den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkten seien allerdings noch viele Fragen offen, fügte Peglow hinzu.Peglow

Textgröße ändern:

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch die Pläne Lauterbachs, die den Erwerb und Besitz von "bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum" erlauben. Der private Eigenanbau solle in begrenztem Umfang erlaubt werden. Der Verkauf soll in speziellen Geschäften mit Sachkunde über die Bühne gehen.

Zu den offenen Fragen gehört laut Peglow, wie Polizisten bei einer Kontrolle wissen sollen, ob das gefundene Cannabis legal gekauft wurde. Zudem müsse der Jugendschutz garantiert werden. Illegale Händler würden sich zunehmend auf Jugendliche als Kunden konzentrieren, wenn Erwachsene legal kaufen könnten, so der BDK-Chef. "Das sind Dinge, die geklärt werden müssen, bevor ein Gesetz verabschiedet wird."

Polizeiliche Ressourcen, die durch eine Legalisierung frei würden, sollen laut Peglow für die Bekämpfung organisierter Drogenkriminalität eingesetzt werden. Aktuell stelle der illegale Handel "ein Geschäft von hunderten Millionen Euro im Jahr dar", sagte er. "Das werden diejenigen, die diese Geschäfte betreiben, nicht einfach aufgeben", stellte der BDK-Chef fest.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnte hingegen vor der geplanten Cannabis-Legalisierung. "Regelmäßiger Cannabiskonsum kann bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen irreparable Hirnschäden verursachen, bis hin zu einer dauerhaften Einschränkung der intellektuellen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenz", sagte Verbandschef Thomas Fischbach der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). Die Schutzmaßnahmen für unter 21-Jährige müssten deutlich strenger sein als für ältere Erwachsene, forderte er.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Trump-Dekret: USA stufen Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein

Im Kampf gegen Drogen stufen die USA das Schmerzmittel Fentanyl als "Massenvernichtungswaffe" ein. Präsident Donald Trump unterzeichnete dazu am Montag in Washington ein Dekret. "Keine Bombe hat eine solche Wirkung", sagte Trump über das Opioid. "Jedes Jahr sterben 200.000 bis 300.000 Menschen, soweit wir wissen."

Tod von US-Regisseur Rob Reiner und Frau: Sohn unter Mordverdacht

Nach dem gewaltsamen Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau steht deren Sohn Nick unter Mordverdacht. Der Polizeichef von Los Angeles, Jim McDonnell, sagte am Montag, der 32-Jährige sei unter dem Verdacht festgenommen worden, seine Eltern getötet zu haben. Medienberichten zufolge ging der Tat ein Streit zwischen Nick Reiner und seinen Eltern voraus. Worum es dabei ging, ist unklar.

Tod von US-Regisseur Reiner und seiner Frau: Sohn Nick in Polizeigewahrsam

Nach dem Tod von US-Regisseur Rob Reiner und seiner Frau hat die Polizei seinen Sohn Nick laut Medienberichten in Gewahrsam genommen. Die Sender CBS und ABC berichteten am Montag, der 32-Jährige sei festgenommen und in ein Gefängnis in Los Angeles überstellt worden. Nach Angaben der "Los Angeles Times" soll Nick Reiner unter Verdacht stehen, seine Eltern getötet zu haben. Laut dem Sender hatten die Leichen des Paares Stichwunden aufgewiesen.

Versklavung von Jesidin durch IS: Achteinhalb Jahre Haft für Frau in Koblenz

Eine Anhängerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist am Montag in Koblenz wegen Versklavung einer Jesidin zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt musste nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut über das Strafmaß für die Angeklagte entscheiden. In einem ersten Prozess hatte es diese 2023 zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Taten selbst wurden nicht neu aufgerollt.

Textgröße ändern: