Pallade Veneta - EuGH: Bei verbüßter Strafe in EU nicht wegen derselben Tat an USA ausliefern

EuGH: Bei verbüßter Strafe in EU nicht wegen derselben Tat an USA ausliefern


EuGH: Bei verbüßter Strafe in EU nicht wegen derselben Tat an USA ausliefern
EuGH: Bei verbüßter Strafe in EU nicht wegen derselben Tat an USA ausliefern / Foto: Kenzo TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Ein EU-Mitglied darf einen Drittstaatsangehörigen nicht an ein Land außerhalb der Europäischen Union ausliefern, wenn der Betroffene in einem anderen EU-Land wegen der Tat bereits rechtskräftig verurteilt und bestraft wurde. Das Verbot einer Doppelbestrafung gelte auch für Bürger von Drittstaaten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-435/22)

Textgröße ändern:

Die Vereinigten Staaten baten Deutschland um die Auslieferung eines Serben, der des Computerbetrugs verdächtigt wird. Genau deswegen hatte der Mann aber bereits eine Strafe in Slowenien verbüßt. Das Oberlandesgericht München bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts.

Wenn jemand nämlich bereits in der EU wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt und bestraft oder von der Tat freigesprochen wurde, kann er deshalb nicht noch einmal strafrechtlich verfolgt werden. Dieser Grundsatz steht auch im Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und den USA - allerdings bezieht er sich dort nur auf Menschen, die in Deutschland verurteilt wurden.

Das Abkommen ändere nichts daran, dass Drittstaatsangehörige in solchen Fällen nicht ausgeliefert werden dürften, erklärte der EuGH. Nationale Gerichte dürften Bestimmungen nicht anwenden, die mit dem Doppelbestrafungsverbot nicht vereinbar seien.

Der Grundsatz gelte auch für Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern - und zwar unabhängig davon, ob sie sich rechtmäßig im Schengenraum aufhielten. Eine andere Lösung würde die Grundlagen dieses Raums ohne Binnengrenzen in Frage stellen.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag

Bei den landesweiten Schülerprotesten in Frankreich sind nach Angaben der Regierung seit Montag mehr als 5000 Menschen festgenommen worden. Innenminister Laurent Nuñez sagte am Freitagabend im Sender TF1, allein am Freitag habe es 1747 Festnahmen gegeben. "Es gab Ausschreitungen in der Nähe von 158 Einrichtungen: Wurfgeschosse, Angriffe auf Ordnungskräfte, Lehrkräfte, Journalisten, Passanten."

Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht

Knapp drei Jahre nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke in Dresden kommen drei Tatverdächtige vor Gericht. Das Amtsgericht der sächsischen Landeshauptstadt ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zu, wie es am Freitag mitteilte. Ecke war im Mai 2024 beim Aufhängen von Wahlplakaten angegriffen und dabei so schwer verletzt worden, dass er operiert werden musste.

Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen

Rund zwei Jahre nach einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der US-Eliteuniversität Cornell hat der Bundesstaat New York eine Sonderermittlerin berufen. Gouverneurin Kathy Hochul betraute die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James mit dem Fall. Beide wollten am Freitag vor die Presse treten.

Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern

Wegen der mehrfachen Schleusung von illegalen Einwanderern ist ein 32-jähriger Syrer in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach ihn unter anderem des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. In das Strafmaß wurde auch ein Urteil vom April mit einbezogen.

Textgröße ändern: