Pallade Veneta - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

L.Barone--PV

Empfohlen

Missbrauch in Kinderheim: Knapp zweieinhalb Jahre Haft für Mann in Schweinfurt

In einem Berufungsverfahren wegen des sexuellen Missbrauchs von Heimkindern hat das Landgericht im bayerischen Schweinfurt einen früheren Hausmeister des Kinderheims zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Der 56-Jährige sei des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen worden, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.

Tödlicher Streit an Berliner Humboldtforum: Anklage gegen elf Tatverdächtige

Rund sieben Monate nach einer tödlichen Auseinandersetzung unweit des Berliner Humboldtforums hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen elf junge Männer erhoben. Die Tatverdächtigen zwischen 16 und 23 Jahren werden beschuldigt, am 12. September 2025 am Spreeufer in Berlin-Mitte eine dreiköpfige Gruppe angegriffen zu haben, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. Ein 20-Jähriger starb dabei, seine 21 und 23 Jahre alten Begleiter wurden verletzt.

Bundesfinanzhof urteilt am 20. Mai über Grundsteuer in Baden-Württemberg

Der Bundesfinanzhof (BFH) will am 20. Mai über die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg entscheiden. Den Urteilstermin gab er am Mittwoch in München nach der Verhandlung über zwei Klagen von Grundstückseigentümern bekannt, die seit der Reform mehr zahlen müssen als vorher. Es war die erste von mehreren geplanten Verhandlungen über die Grundsteuergesetze der Länder. (Az. II R 26/24 und II R 27/24)

Razzia in acht Bundesländern wegen Steuerhinterziehung mit Millionenschaden

Bei Durchsuchungen in acht Bundesländern wegen Steuerhinterziehung und Hehlerei im Palettenhandel mit Millionenschaden haben Ermittler einen Menschen festgenommen. Im Fokus der Ermittlungen stehen fünf Beschuldigte, wie das sächsische Landeskriminalamt am Mittwoch in Dresden mitteilte. Sie sollen mit verschiedenen Firmen den Behörden gegenüber unvollständige oder falsche Angaben gemacht und so Steuern hinterzogen haben. Den Steuerschaden bezifferten die Ermittler auf 1,7 Millionen Euro.

Textgröße ändern: