Pallade Veneta - Kassen: Nutzen von Ozon-Eigenbluttherapie bei Long-Covid unklar

Kassen: Nutzen von Ozon-Eigenbluttherapie bei Long-Covid unklar


Kassen: Nutzen von Ozon-Eigenbluttherapie bei Long-Covid unklar
Kassen: Nutzen von Ozon-Eigenbluttherapie bei Long-Covid unklar / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Experten sehen derzeit keinen Nutzen einer sogenannten Ozon-Eigenbluttherapie zur Behandlung von Long-Covid. "Es liegen keine Studiendaten vor, die darauf hinweisen, dass dieses Verfahren die Symptome von Long-/Post-Covid lindern kann", erklärte der Medizinische Dienst Bund am Dienstag in Berlin. Der Nutzen sei daher "unklar".

Textgröße ändern:

Bei der Ozon-Eigenbluttherapie wird demnach Blut aus einer Vene entnommen und mit einem Ozon-Sauerstoffgemisch angereichert, bevor es wieder dem Körper zurückgeführt wird. Dieses Verfahren wird in der Medizin als "Große Ozon-Eigenbluttherapie" bezeichnet. Die Kosten pro Sitzung liegen bei ungefähr 70 Euro. In der Regel werden sechs bis zehn Sitzungen angeboten.

Die Ozontherapie soll den Angaben zufolge eine immunfördernde Wirkung haben und entzündlichen Prozessen entgegenwirken. Auch eine bessere Sauerstoffversorgung soll dadurch erreicht werden. Ausreichend wissenschaftlich untersucht und belegt ist diese Wirkung laut Medizinischem Dienst nicht.

Die Experten, die von Patienten aus eigener Tasche zu zahlende individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) bewerten, fanden demnach keine abgeschlossene Studie zu der Frage, ob die "Große Ozon-Eigenbluttherapie" die Symptome von Long- und Post-Covid lindern kann. Auch laufende Studien wurden nicht gefunden.

Bereits im April untersuchte der Medizinische Dienst zwei Selbstzahlerleistungen bei Long-Covid - die Help-Apherese, besser als Blutwäsche bekannt, und die sogenannte Hyperbare Sauerstofftherapie. Beide Leistungen werden gegen mehrere tausend Euro Patientinnen und Patienten angeboten, die unter Corona-Langzeitfolgen wie zum Beispiel Erschöpfung, Kurzatmigkeit und Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit leiden.

Auch bei diesen beiden Therapieangeboten ist der Nutzen demnach unklar. Der "Igel-Monitor" verweist auch hier auf eine fehlende oder nur dürftige Studienlage.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Textgröße ändern: