Pallade Veneta - EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie

EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie


EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie
EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie / Foto: Luis ROBAYO - AFP/Archiv

Veranstalter von Pauschalreisen mussten sich auch während der Corona-Pandemie an die Verbraucherschutzregeln halten. Regelungen, wonach sie bei einer Annullierung der Reise nicht alle bisherigen Zahlungen erstatten müssen, verstoßen gegen EU-Recht und sind auch durch "höhere Gewalt" nicht gerechtfertigt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit Schutzbestimmungen für Veranstalter in Frankreich und der Slowakei. (Az: C-407/21 UFC und C-540/21)

Textgröße ändern:

In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während seiner 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Dagegen klagten französische Verbraucherschützer.

In der Slowakei mussten Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah hier die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.

Beide Schutzregelungen hat der EuGH nun für unzulässig erklärt. Die Pauschalreiserichtlinie sehe bei einer Annullierung der Reise eine Erstattung vor, also eine "Rückzahlung in Geld". "Der Unionsgesetzgeber hat nicht gewollt, dass diese Verpflichtung durch eine Leistung in einer anderen Form wie z.B. das Angebot eines Gutscheins ersetzt werden kann", hieß es. Damit werde das "Ziel eines hohen und möglichst einheitlichen Verbraucherschutzniveaus" unterlaufen.

Auf "höhere Gewalt" könnten sich die Mitgliedstaaten bei solchen Regelungen nicht berufen, urteilte das Gericht. Die Richtlinie sehe eine Erstattung auch bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen" vor. Dies sei nichts anderes als eine auf den Bereich der Pauschalreisen zugeschnittene Beschreibung höherer Gewalt. Der Sorge vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Reiseveranstalter hätten beide Länder stattdessen auch mit Beihilfen begegnen können, betonten die Luxemburger Richter.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

USA wollen Cannabis nicht mehr wie Heroin einstufen

Cannabis soll in den USA als weniger gefährliche Substanz eingestuft werden. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am Donnerstag in Washington ein Dekret, mit dem Cannabis nicht mehr Heroin, LSD oder Ecstasy gleichgestellt werden soll. Von Gefahrenstufe eins wird es auf drei herabgestuft, als Mittel mit moderatem bis schwachem Risiko.

Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss für das von der Regierung geplante Sparpaket für die Krankenkassen vereinbart. Wie der Bundesrat am Mittwochabend mitteilte, sollen dabei die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben. Bundestag und Bundesrat sollen nun am Freitag abschließend über das Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entscheiden. Es soll einen übermäßigen Anstieg der Beiträge für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.

Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich unzufrieden mit der Bund-Länder-Gruppe zur Pflegeversicherung gezeigt - und eine adäquate Pflegereform für nächstes Jahr angekündigt. Das Gremium habe seine Arbeit "mit einem nicht befriedigenden Ergebnis" beendet, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag. Er sei mit diesem "nicht einverstanden". Die Ergebnisse würden, "nicht ausreichen, um die Pflegeversicherung auf Dauer zukunftsfähig zu gestalten".

Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg

Nach einem Feuer in einem Krankenhaus in Hamburg mit drei Toten ist der verantwortliche Brandstifter in eine Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht der Hansestadt sah es nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch als erwiesen an, dass der 73-Jährige krankheitsbedingt nicht schuldfähig war. Rechtlich ging es von Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord aus.

Textgröße ändern: