Pallade Veneta - EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie

EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie


EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie
EuGH: Volle Reisekostenerstattung auch während der Pandemie / Foto: Luis ROBAYO - AFP/Archiv

Veranstalter von Pauschalreisen mussten sich auch während der Corona-Pandemie an die Verbraucherschutzregeln halten. Regelungen, wonach sie bei einer Annullierung der Reise nicht alle bisherigen Zahlungen erstatten müssen, verstoßen gegen EU-Recht und sind auch durch "höhere Gewalt" nicht gerechtfertigt, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit Schutzbestimmungen für Veranstalter in Frankreich und der Slowakei. (Az: C-407/21 UFC und C-540/21)

Textgröße ändern:

In Frankreich konnten Veranstalter bei einer Vertragsauflösung zunächst einen Gutschein anbieten und mussten den Reisepreis erst erstatten, wenn dieser während seiner 18-monatigen Laufzeit nicht eingelöst wurde. Dagegen klagten französische Verbraucherschützer.

In der Slowakei mussten Pauschalreisende einen wegen der Pandemie geänderten Vertrag oder aber eine angebotene Ersatzreise akzeptieren. Darin sah hier die EU-Kommission einen Verstoß gegen EU-Recht.

Beide Schutzregelungen hat der EuGH nun für unzulässig erklärt. Die Pauschalreiserichtlinie sehe bei einer Annullierung der Reise eine Erstattung vor, also eine "Rückzahlung in Geld". "Der Unionsgesetzgeber hat nicht gewollt, dass diese Verpflichtung durch eine Leistung in einer anderen Form wie z.B. das Angebot eines Gutscheins ersetzt werden kann", hieß es. Damit werde das "Ziel eines hohen und möglichst einheitlichen Verbraucherschutzniveaus" unterlaufen.

Auf "höhere Gewalt" könnten sich die Mitgliedstaaten bei solchen Regelungen nicht berufen, urteilte das Gericht. Die Richtlinie sehe eine Erstattung auch bei "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen" vor. Dies sei nichts anderes als eine auf den Bereich der Pauschalreisen zugeschnittene Beschreibung höherer Gewalt. Der Sorge vor den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Reiseveranstalter hätten beide Länder stattdessen auch mit Beihilfen begegnen können, betonten die Luxemburger Richter.

L.Bufalini--PV

Empfohlen

Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken

In Berlin ist ein Säugling an den Folgen einer Infektion mit Meningokokken gestorben. Das rund drei Monate alte Baby sei am 24. Januar mit Hautausschlag und Bewusstseinstrübung in die Rettungsstelle einer Klinik gebracht worden, erklärte das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales. Es entwickelte ein Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, also eine besonders schwere Form des septischen Schocks, und starb kurze Zeit später.

Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen

Eine Krankenkasse darf das Zimmer einer Jugendlichen, die ihr Beiträge schuldet, nicht durchsuchen. Das wäre unangemessen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss erklärte. Bei Eingriffen in die Privatsphäre müsse die höhere Verletzlichkeit von Minderjährigen berücksichtigt werden. (Az. VII ZB 13/25)

Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös

Zwischen Union und SPD verschärft sich der Koalitionsstreit um die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt wies in der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe) die Vorschläge von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken und CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zurück, wonach der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung der Bürgergeldempfänger übernehmen solle: Solche Vorschläge seien nur ernstzunehmen, wenn Aussagen zur Finanzierung gemacht würden.

Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab

Die SPD-Vorschläge zur Finanzierung des Gesundheitssystems stoßen beim Koalitionspartner Union auf Widerstand. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wandte sich am Montag in Berlin gegen den Vorstoß der Sozialdemokraten, eine Zusatzabgabe auf Miet- und Kapitaleinkünfte zu erheben. "Das sollte man nicht machen, weil man kleinen und mittleren Sparern damit die Planungssicherheit nimmt". Die SPD-Spitze verteidigte ihre Pläne für Beiträge auf alle Einkommensarten.

Textgröße ändern: