Pallade Veneta - Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte soll um bis zu 14 Prozent steigen

Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte soll um bis zu 14 Prozent steigen


Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte soll um bis zu 14 Prozent steigen
Mindestlohn für Pflege-Beschäftigte soll um bis zu 14 Prozent steigen / Foto: STEFANIE LOOS - AFP/Archiv

Die auf Mindestlohn-Niveau beschäftigten Pflegekräfte in Deutschland sollen ab kommendem Jahr deutlich mehr Geld bekommen. Der Pflege-Mindestlohn soll zum 1. Februar 2024 um bis zu 14 Prozent steigen: Auf eine entsprechende Empfehlung einigte sich die Pflegekommission einstimmig, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Arbeit am Dienstag in Berlin mitteilten. Die Mindestlöhne für die Beschäftigten in der Altenpflege steigen dann - je nach Qualifizierungsgrad der Beschäftigten - auf 16,10 Euro bis 20,50 Euro.

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Zudem sprach sich die paritätisch besetzte Pflegekommission dafür aus, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr - bei einer Fünf-Tage-Woche - bekommen. Die Tarifempfehlung soll eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 haben.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) begrüßte die Empfehlung. "Ich freue mich, dass die Pflegekommission einstimmig entschieden hat und wir den Pflegerinnen und Pflegern so zu deutlich mehr Lohn verhelfen", erklärte er. "Die Pflegerinnen und Pfleger müssen anständig bezahlt werden, denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel."

Minister Heil kann die Empfehlung der Kommission per Verfügung umsetzen. Sie gilt dann bundesweit. Der Pflegemindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegebetrieben - nicht hingegen für private Haushalte als Arbeitgeber: Hier gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.

Wie schon bei den letzten Empfehlungen der Pflegekommission sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.

Aktuell liegen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte bei 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte bei 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte bei 17,65 Euro.

Die Pflegebranche leidet unter Personalmangel. Examinierte Pflegefachkräfte verdienen in der Regel deutlich mehr als den Pflegemindestlohn.

A.Saggese--PV

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