Pallade Veneta - Bundestag beginnt schwierige Suche nach Lösung in Impfpflicht-Debatte

Bundestag beginnt schwierige Suche nach Lösung in Impfpflicht-Debatte


Bundestag beginnt schwierige Suche nach Lösung in Impfpflicht-Debatte
Bundestag beginnt schwierige Suche nach Lösung in Impfpflicht-Debatte

Soll es in Deutschland eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus geben? Diese kontrovers diskutierte Frage erreicht am Mittwoch das Plenum des Bundestags. Vor Beginn der mehrstündigen Debatte zeigte sich der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen zuversichtlich, dass es am Ende eine breite Einigung auf eine Impfpflicht geben werde. Die Unionsfraktion will nun einen eigenen Antrag schreiben. Es wird erwartet, dass die Bundestagssitzung von Demonstrationen begleitet wird.

Textgröße ändern:

Für die sogenannte Orientierungsdebatte im Plenum liegen keine konkreten Gesetzentwürfe vor. Diese sollen bald in Form von fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen ausgearbeitet werden. Ein Regierungsentwurf ist nicht geplant, was die Union kritisiert.

Seine Fraktion werde sich keinem Gruppenantrag anschließen, weil diese die Diskussion "zersplittern" würden, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge (CDU), in der Sendung "Frühstart" von RTL und n-tv an. "Wir werden als Union nach der Orientierungsdebatte einen eigenen Antrag vorlegen."

Der Grünen-Politiker Dahmen sagte der Nachrichtenagentur AFP, er sei optimistisch, dass die Argumente der Impfpflicht-Befürworter so gewichtig seien, dass sie am Ende überzeugen könnten. Er selbst befürwortet eine allgemeine Impflicht ab 18 Jahren.

Dies unterstützt auch die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast. Die nötige Grundimmunisierung der Bevölkerung sei nur erreichbar, wenn auch Menschen unter 50 unter die Impfpflicht fielen, sagte sie zur Begründung in Berlin. Sie sprach damit die unter anderem vom FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann vorgeschlagene Regelung an, die Impfpflicht nur für Menschen ab 50 einzuführen.

Ullmann plädiert außerdem für eine Beratungspflicht. "Es gibt eine große Zahl an Menschen, die nicht geimpft sind, obwohl sie überzeugt werden könnten", sagte er dazu der "Augsburger Allgemeinen". "Wir schlagen ein verpflichtendes, professionelles und persönliches Beratungsgespräch für alle volljährigen Ungeimpften vor."

Noch nicht festgelegt ist nach eigenen Worten FDP-Fraktionschef Christian Dürr. Er mahnte allerdings im TV-Sender "Welt", bei der Debatte nicht nur die Freiheit des Einzelnen zu betrachten, sondern auch an die Freiheiten der anderen zu denken, etwa wenn überlastete Kliniken Operationen absagen müssten.

Erklärte Gegner einer Impfpflicht und Initiator eines entsprechenden Gruppenantrags ist Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). "Eine Impfung, die nicht zu einer sterilen Immunität führt, ist aus meiner Sicht verfassungsrechtlich nicht begründbar", sagte er der "Rheinischen Post". "Ich halte die Impfpflicht auch praktisch für nicht umsetzbar." AfD-Fraktionsvize Beatrix von Storch erklärte in Berlin ebenfalls, eine Corona-Impfpflicht sei "ohne jeden Zweifel verfassungswidrig".

Linken-Ko-Fraktionschef Dietmar Bartsch warnte vor einer Vernachlässigung anderer Themen durch die Debatte. Es sei ein "Irrglauben" anzunehmen, dass durch eine Impfpflicht alle Probleme gelöst wären, sagte er im ZDF-"Morgenmagazin". Es gebe "riesige Defizite" im Gesundheitswesen, etwa bei der Bezahlung von Pflegekräften.

Bei ihm selbst überwiege mit Blick auf die Impfpflicht "im Moment" die Skepsis, fügte Bartsch an. Er werde sich aber erst später entscheiden.

Laut SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Mast soll sich das Parlament im Februar erstmals mit den konkreten Gesetzentwürfen befassen. Die Abstimmung könne möglicherweise für die erste Sitzungswoche im März angesetzt werden, andernfalls für die zweite, die aber eigentlich für die Debatte über den neuen Bundeshaushalt vorgesehen sei.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: