Pallade Veneta - Lauterbach: Homöopathie als Kassenleistung "können wir uns nicht leisten"

Lauterbach: Homöopathie als Kassenleistung "können wir uns nicht leisten"


Lauterbach: Homöopathie als Kassenleistung "können wir uns nicht leisten"
Lauterbach: Homöopathie als Kassenleistung "können wir uns nicht leisten" / Foto: JOHN MACDOUGALL - AFP

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sein Vorhaben bekräftigt, homöopathische Behandlungen als Kassenleistung zu streichen. Die Homöopathie sei "eine Leistung, die keinen medizinischen Nutzen auf der Grundlage des wissenschaftlichen Sachstands erbringt", sagte Lauterbach am Donnerstag in Berlin. "So eine Leistung sollte auch nicht bezahlt werden." Der Minister ergänzte: "Das können wir uns nicht leisten." Er kündigte ein entsprechendes Gesetz dazu "in Kürze" an.

Textgröße ändern:

Der Schritt ist einer von mehreren Vorschlägen des Gesundheitsministers, die das Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren sollen. Durch die Streichung der Homöopathie als Kassenleistung könnten nach Schätzungen Lauterbachs 20 bis 50 Millionen Euro eingespart werden.

Es gehe aber nicht ums Geld, sondern ums Prinzip, betonte der SPD-Politiker: "Die Grundlage dessen, was wir vergüten und empfehlen, muss der wissenschaftliche Sachstand sein." Alles andere müsse der Bürger selbst bezahlen oder sich dafür zusatzversichern. Bislang sei im Bereich der Homöopathie die Wissenschaft ignoriert worden.

Die Krankenkassen bieten über ihre gesetzlichen Regelleistungen hinaus sogenannte Satzungsleistungen an, mit denen sie um Kundinnen und Kunden werben. Dazu zählen bei vielen Kassen auch homöopathische Arzneimittel, obwohl es keine wissenschaftlichen Belege für deren Wirksamkeit jenseits des Placebo-Effekts gibt.

P.Colombo--PV

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: