Pallade Veneta - Krebsprävention: Mehrheit befürwortet freiwillige HPV-Impfung in Schulen

Krebsprävention: Mehrheit befürwortet freiwillige HPV-Impfung in Schulen


Krebsprävention: Mehrheit befürwortet freiwillige HPV-Impfung in Schulen
Krebsprävention: Mehrheit befürwortet freiwillige HPV-Impfung in Schulen / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Rund zwei Drittel der Deutschen befürworten freiwillige Impfungen gegen humane Papillomviren (HPV) an Schulen. Nach einer am Dienstag veröffentlichten Umfrage für das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg wünschen sich 68 Prozent solch ein Angebot zur Krebsprävention an Schulen. 23 Prozent lehnen das ab, neun Prozent sind unentschieden.

Textgröße ändern:

Humane Papillomviren werden sexuell übertragen und können unter anderem Gebärmutterhalskrebs sowie Krebs im Mund-Rachen-Raum, an weiblichen und männlichen Geschlechtsorganen und im After verursachen. Seit 2007 empfiehlt die Ständige Impfkommission eine HPV-Impfung für Mädchen und seit 2018 auch für Jungen.

Aktuell sind in Deutschland nur 54 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 27 Prozent der gleichaltrigen Jungen vollständig gegen HPV geimpft. Die Weltgesundheitsorganisation gibt das Ziel vor, Gebärmutterhalskrebs weltweit zu eliminieren. Dazu sollen bis 2030 90 Prozent der 15-jährigen Mädchen gegen HPV vollständig geimpft sein.

Mit seiner aktuellen Strategie, die allein auf individuelle Initiative setzt, wird Deutschland dieses Ziel nach Angaben des DKFZ verfehlen. Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigten, dass freiwillige Impfangebote in Schulen wirksam seien und die Impfquote erhöhen könnten, erklärten die Krebsexperten.

Besonders hoch ist die Zustimmung der Umfrage zufolge in der für die HPV-Impfung relevanten Altersgruppe. Mit 76 Prozent befürworten drei Viertel der Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren die Schulimpfung. Kinder und Jugendliche im Alter von neun bis 14 Jahren sind die Zielgruppe der Impfung, ebenso 15- bis 18-Jährige, die verpasste Impftermine nachholen können.

Auch Erwachsene zwischen 40 bis 49 Jahren sind zu 69 Prozent für eine HPV-Schulimpfung. Das Marktforschungsunternehmen Kantar befragte in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 2013 beziehungsweise 1004 Personen ab 14 Jahren.

A.Fallone--PV

Empfohlen

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Vor Anhörung in Enquetekommission: Spahn verteidigt Maskenbeschaffung

Der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sein Vorgehen bei der Maskenbeschaffung während der Corona-Krise erneut verteidigt. Damals seien Entscheidungen "mit großer Schnelligkeit, unter großem Druck" getroffen worden, sagte Spahn am Montag im ARD-"Morgenmagazin".

BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca für behaupteten Impfschaden

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlicher Probleme. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: