Pallade Veneta - Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne

Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne


Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne
Urteil: Kein Schmerzensgeld für Mädchen in Nordrhein-Westfalen wegen langer Quarantäne / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Ein Mädchen aus Neuss in Nordrhein-Westfalen hat einem Urteil zufolge auch nach einer insgesamt 28 Tage langen Corona-Quarantäne keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine Klage seiner Eltern gegen die Stadt Neuss wies das Landgericht Düsseldorf damit zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Stadt habe das damals fünf Jahre alte Kindergartenkind "als notwendige Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung" unter Quarantäne stellen dürfen.

Textgröße ändern:

Zwischen März und Mai 2021 hatte die Stadt Neuss dreimal für jeweils acht bis zehn Tage eine häusliche Quarantäne für das Mädchen angeordnet, nachdem ein anderes Kind aus der Kita positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Die Familie sei damals nicht gegen die Verordnungen vorgegangen.

Schließlich zogen die Eltern des Kinds doch gegen die Stadt Neuss vor Gericht, weil diese die Quarantäneverfügung nicht rechtzeitig aufgehoben habe. In der Folge habe das Kind soziale Einschränkungen und psychische Belastungen erlitten. Mangels Zugang zur Natur habe es keine Möglichkeit gehabt, Vitamin D durch Sonnenstrahlen zu bilden. Auch die Familie sei durch die lange Quarantäne belastet worden. Aus diesem Grund forderten die Eltern mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld.

Das Gericht befand, dass das fünfjährige Kind ansteckungsverdächtig gewesen sei, nachdem ein anderes Kind in seiner Gruppe einen positiven PCR-Test hatte. Im Kindergarten müsse davon ausgegangen werden, dass Kinder aus derselben Gruppe "sich auch über eine Dauer von mehr als zehn Minuten in einem Abstand von weniger als eineinhalb Metern befinden" und somit enge Kontaktpersonen seien. Die Quarantänedauer sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angefochten werden.

D.Bruno--PV

Empfohlen

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Textgröße ändern: