Pallade Veneta - Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt

Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt


Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt
Krankenkasse: Rund sechs Prozent der Neugeborenen kommen zu früh zur Welt / Foto: JOEL SAGET - AFP/Archiv

Rund sechs Prozent der Neugeborenen in Deutschland sind im vergangenen Jahr einer Auswertung zufolge zu früh auf die Welt gekommen. Der Wert blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 6,2 Prozent, wie die Techniker Krankenkasse (TK) am Freitag in Hamburg mitteilte. Während der Coronapandemie 2020 und 2021 war der Anteil der Frühchen mit 6,1 Prozent auf den niedrigsten Wert seit 2017 gesunken.

Textgröße ändern:

Damals hatte er bei 6,8 Prozent gelegen. Der Anteil aller frühgeborenen Kinder unter den TK-Versicherten wird seit 2017 erhoben. Insgesamt zählte die TK 2023 mehr als 6300 Frühchen. Zu den Frühgeborenen zählen Kinder, die vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen.

"Erfreulich ist, dass sich die Frühgeburtenrate offenbar auf niedrigem Niveau stabilisiert", erklärte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. Frühchen hätten häufig deutlich mehr gesundheitliche Probleme als später geborene Babys. Eltern von Frühchen seien ebenfalls häufig stark belastet.

Die zu früh geborenen Babys müssen nach der Geburt oft Wochen oder Monate im Krankenhaus versorgt werden. Der hohe Betreuungsaufwand zehre an den Kräften der Eltern, manchmal auch noch Jahre später. Dies könne zu Depressions- und Angstsymptomen führen. Ebenfalls möglich seien eine eingeschränkte soziale Teilhabe oder Schwierigkeiten im Berufsleben.

C.Grillo--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: