Pallade Veneta - Bundesrat gibt grünes Licht für Lauterbachs Krankenhausreform

Bundesrat gibt grünes Licht für Lauterbachs Krankenhausreform


Bundesrat gibt grünes Licht für Lauterbachs Krankenhausreform
Bundesrat gibt grünes Licht für Lauterbachs Krankenhausreform / Foto: JOHN MACDOUGALL - POOL/AFP/Archiv

Lange stand die Krankenhausreform auf der Kippe, nun herrscht Klarheit: Der Bundesrat billigte das Großvorhaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag trotz erheblicher Vorbehalte der Unions-Länder. Die Forderung Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen und die Reform damit vorerst zu stoppen, fand keine Mehrheit in der Länderkammer. Lauterbach reagierte erleichtert und sagte, die Krankenhaus-Landschaft werde sich in den nächsten 20 Jahren grundsätzlich verändern - "und zwar zum Guten".

Textgröße ändern:

Die Reform sieht unter anderem eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vor. Lauterbach will damit die Behandlungsqualität verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme verhindern. Zudem soll es auf dem Land besseren Zugang zu Fachärzten geben, weil die Krankenhäuser dort künftig auch ambulant behandeln können.

"Wir haben die teuerste Krankenhausversorgung in Europa", konstatierte Lauterbach noch kurz vor der Abstimmung im Bundesrat. Die Behandlungsqualität dagegen verbessere sich nicht wie gewünscht. Durch die Reform würden nun die Chancen stark steigen, "dass notwendige schwere Krebs- oder Herzoperationen gelingen", sagte Lauterbach im Anschluss an die Bundesratsentscheidung.

Bei der Finanzierung der Krankenhäuser setzt sich die Reform zum Ziel, den Kliniken über sogenannte Vorhaltepauschalen 60 Prozent der Kosten zu sichern. Über die bisher angewendeten Fallpauschalen, also die standardisierte Abrechnung von Eingriffen und Behandlungen, sollen nur noch 40 Prozent kommen. Ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro soll den Übergang sichern.

Die Reform nimmt allerdings bewusst in Kauf, dass es künftig weniger Krankenhäuser gibt und Patienten teilweise längere Wege zur Klinik zurücklegen müssen. Unter anderem dieser Umstand sorgte für erhebliche Kritik vor allem bei den Unions-geführten Ländern. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) etwa warnte im Bundesrat vor Lücken in der Krankenhausversorgung im ländlichen Raum.

Zudem befürchteten einige Länder zu starre Vorgaben bei der Umsetzung der Reform. So forderte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) "mehr Spielraum" und einen "flexibleren Umgang" mit den Vorgaben.

Bayern forderte, den Vermittlungsausschuss anzurufen - dieser hätte Änderungen an der Reform aushandeln können. Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezeichnete diesen Schritt als "letzte Möglichkeit, unsere vielfältige Krankenhauslandschaft zu schützen", und warb für "dringend notwendige Nachbesserungen". Der Antrag bekam aber keine Mehrheit. Gerlach sprach hinterher von einem "schlechten Tag" für Krankenhäuser und Patienten. Sie hoffe, dass die nächste Bundesregierung Nachbesserungen vornehme. Die Neuwahl im Februar werde "die Karten neu mischen".

In der brandenburgischen Landesregierung sorgte der Streit um die Klinikreform während der Bundesratssitzung für einen Eklat. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) entließ Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), weil er für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war. Nonnemacher habe die Entscheidung nicht mittragen wollen, erklärte Woidke den Rauswurf. Ihre geplante Rede hielt Nonnemacher nicht mehr.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) äußerte sich nach der Bundesratsentscheidung erleichtert. "Bessere Behandlungsqualität in Kliniken, bessere ärztliche Versorgung auf dem Land und weniger Bürokratie: Es ist gut, dass die Krankenhausreform jetzt beschlossen wurde", schrieb er auf X.

Kritik an Lauterbachs Vorhaben kam dagegen nicht nur von politischer Seite. Die Länder hätten "die Chance verpasst, diese vermurkste Reform in eine wirklich gelingende Krankenhausreform zu verändern", kritisierte etwa das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Die Finanzlage der Krankenhäuser sei "desaströs und dramatisch", erklärte DRK-Generalsekretär Christian Reuter. Der Verband der privaten Krankenkassen warnte vor höheren Kosten für Patienten.

H.Ercolani--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: