Pallade Veneta - Zahnbehandlungen in Deutschland: Immer weniger Patienten erhalten Amalgamfüllung

Zahnbehandlungen in Deutschland: Immer weniger Patienten erhalten Amalgamfüllung


Zahnbehandlungen in Deutschland: Immer weniger Patienten erhalten Amalgamfüllung
Zahnbehandlungen in Deutschland: Immer weniger Patienten erhalten Amalgamfüllung / Foto: Robyn BECK - AFP/Archiv

Immer weniger Patienten erhalten bei einer Zahnbehandlung eine Amalgamfüllung. Laut des am Freitag in Berlin veröffentlichten Zahnreports der Barmer bekamen im vergangenen Jahr bundesweit noch 3,5 Prozent der Patientinnen und Patienten in ihren Seitenzähnen Amalgam als Füllstoff. Im Jahr 2021 lag dieser Wert noch bei 4,6 Prozent. Untersucht wurden dafür rund 1,7 Millionen Patienten mit einer Seitenzahnfüllung.

Textgröße ändern:

Nach den Daten der Krankenkasse lag der bundesweite Anteil der Praxen, die mindestens eine Amalgamfüllung abrechneten, zuletzt bei knapp 20 Prozent. Dem Report zufolge wird eine alternative Versorgung der Patienten offensichtlich schon vor dem Amalgamverbot ab 1. Januar 2025 von einer Vielzahl der Praxen umgesetzt.

Ab diesem Zeitpunkt darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Ausnahmen gibt es etwa, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für unbedingt erforderlich hält. Ziel der Europäischen Kommission ist es, ein "quecksilberfreies Europa" zu schaffen und Bürger und Umwelt vor dem giftigen Stoff zu schützen. EU-weit verboten ist Amalgam bislang nur bei der Behandlung von Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren oder Stillenden.

Regional wird Amalgam in Deutschlands Zahnarztpraxen derzeit noch sehr unterschiedlich verwendet. Während dem Report zufolge im vergangenen Jahr 8,3 Prozent der Praxen in Baden-Württemberg den Füllstoff einsetzten, verwendete in Mecklenburg-Vorpommern jede zweite Praxis (48,2 Prozent) Amalgam.

Der Barmer-Report sieht eine "deutliche Zweiteilung in Ost und West". Während in einigen Kreisen im Westen die Amalgamanteile unter den Seitenzahnfüllungen weit unter einem Prozent liegen, zeigen sich im Osten zum Teil mehr als 30-mal höhere Werte. Als einen Hauptgrund nennen die Experten die Kosten. Die Amalgamfüllung ist kostenfrei, während für Füllungen aus Kompositkunststoffen in der Regel Zuzahlungen fällig werden. Hinzu kommen möglicherweise bei Patienten und Zahnärzten langfristig etablierte Behandlungskonzepte mit Amalgam.

So verwendeten in Bayern und Hessen rund 1,2 beziehungsweise 1,9 Prozent der Praxen Amalgam. Spitzenreiter waren hingegen Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit 8,3 beziehungsweise 8,7 und 11,2 Prozent. Nach dem Amalgam-Verbot gibt es künftig auch amalgamfreien Zahnfüllungen ohne Mehrkosten.

A.Saggese--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: