Pallade Veneta - Studie sieht Lücke von bis zu 50.000 Pflegekräften auf Intensivstationen

Studie sieht Lücke von bis zu 50.000 Pflegekräften auf Intensivstationen


Studie sieht Lücke von bis zu 50.000 Pflegekräften auf Intensivstationen
Studie sieht Lücke von bis zu 50.000 Pflegekräften auf Intensivstationen / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Auf den Intensivstationen in Deutschland fehlen laut einer neuen Analyse bis zu 50.000 Pflegekräfte. Zu diesem Ergebnis kommen Berechnungen des Gesundheitssystemforschers Michael Simon für eine von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Diese Zahl weicht erheblich von den bisherigen Schätzungen zu unbesetzten Stellen ab.

Textgröße ändern:

Die Studie legt die Zahl von knapp 28.000 Intensivbetten zugrunde, die es 2020 in den Kliniken gab. Davon waren durchschnittlich etwa 21.000 belegt. Die Zahl der Pflegekräfte in diesem Bereich entsprach etwa 28.000 Vollzeitstellen.

Laut der seit 2019 bundesweit geltenden Pflegepersonaluntergrenzenverordnung, die Mindestbesetzungen auch für Intensivstationen vorgibt, wären nach Berechnungen des Gesundheitsexperten für 21.000 Intensivbetten allerdings 50.800 Vollzeitkräfte erforderlich – und damit deutlich mehr als die vorhandenen 28.000. Um die Pflegepersonaluntergrenzen einhalten zu können, wäre also eine Verdopplung des gegenwärtigen Personalbestands nötig, heißt es in der Studie.

Würden zusätzliche Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin für den Personalbedarf erfüllt, bräuchte es demnach sogar 78.200 Vollzeitkräfte. Daraus ergebe sich für das Jahr 2020 eine Unterbesetzung von 50.000 Vollzeitstellen. Um dies auszugleichen, wäre eine Verdreifachung des Personalbestands nötig. Vermutlich liege die Zahl der Pflegekräfte inzwischen sogar noch niedriger als 2020, weil es während der Coronapandemie zahlreiche Kündigungen gegeben habe, erklärte Simon.

Der Gesundheitsexperte gab gleichzeitig zu bedenken, dass auch die Normalstationen "seit mehr als 30 Jahren unterbesetzt" seien. Ob Patientinnen und Patienten von einer Normalstation auf eine Intensivstation oder von dort wieder zurückverlegt werden könnten, sei in hohem Maße auch davon abhängig, wie gut Normalstationen besetzt seien. Die Lage könne sich nur verbessern, wenn der Pflegenotstand insgesamt angepackt werde.

T.Galgano--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: