Pallade Veneta - CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle

CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle


CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle
CDU-Chef Merz für Impfpflicht ab 50 Jahre erst für nächste Infektionswelle

Der neue CDU-Chef Friedrich Merz hat Pläne der Union für eine mögliche Impfpflicht skizziert. Er könne sich eine gestaffelte Impfpflicht ab 50 Jahre vorstellen, sagte Merz dem TV-Sender Welt am Montagabend. Diese solle allerdings erst für eine mögliche neue Infektionswelle gelten und bei Bedarf mit einem weiteren Bundestagsbeschluss aktiviert werden.

Textgröße ändern:

Ein Eckpunktepapier zu dem Unionsvorschlag will Merz in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags vorlegen. Diese findet vom 14. bis zum 18. Februar statt.

"Wir reden nicht über eine Impfpflicht, die wir morgen einführen, um die aktuelle Welle zu brechen", sagte Merz. Es gehe vielmehr für eine Impfpflicht, "für die die Voraussetzungen geschaffen werden". Ziel sei eine gesetzliche Grundlage, auf deren Grundlage dann bei Bedarf die Impfpflicht eingeführt werden könne.

Es gehe darum "vielleicht im August, September, Oktober" zu sagen, "die über 50-Jährigen, die über 60-Jährigen, die über 70-Jährigen haben jetzt in dieser Lage (...) eine Verpflichtung, sich impfen zu lassen", führte Merz aus. Diese Variante sei aus seiner Sicht, "der beste Weg, auch aus diesem Dilemma herauszukommen". Merz hielt es zur Umsetzung für wahrscheinlich nötig, auch ein Impfregister einzuführen.

Die Ampel-Koalition will in Form konkurrierender Gruppenanträge im Bundestag über die auch von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) befürwortete allgemeine Corona-Impfpflicht entscheiden lassen. Einen Entwurf der Regierung soll es nicht geben, was bei der Union auf Kritik stößt.

Bisher gibt es aus den Reihen der Abgeordneten Überlegungen für drei Modelle: eine Impfpflicht für alle ab 18, eine Vorgabe nur für Menschen ab 50 Jahren und die Ablehnung einer Impfpflicht.

B.Cretella--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: