Pallade Veneta - Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen

Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen


Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen
Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen / Foto: STEFANIE LOOS - AFP

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel sind nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. 2025 habe es bei den Arzneimitteln ohne Impfstoffe erwartungsgemäß einen Anstieg um 4,9 Prozent auf 56,4 Milliarden Euro gegeben, teilte der DAV am Donnerstag unter Berufung auf Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren in Berlin mit.

Textgröße ändern:

Damit entsprach die Entwicklung exakt den Prognosen des GKV-Spitzenverbands und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Die Zahlen für das Jahr 2025 zeigen ganz nüchtern: Die Krankenkassen geben mehr Geld für weniger Medikamente aus", erklärte der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann: "Denn neue und innovative Arzneimittel sind oft teurer als ihre Vorgänger." Mit einer bedarfsgerechten Verordnung dieser Arzneimittel ließen Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten am medizinischen Fortschritt teilhaben.

Die DAV-Berechnungen belegen nach Verbandsangaben zudem, dass die Vergütung der Apotheken weitestgehend stagniert. DAV-Chef Hubmann kritisierte in diesem Zusammenhang, "dass die Apotheken als Leistungserbringer nicht am Fortschritt und Wachstum teilhaben, sondern im Gegenteil kaputtgespart werden".

Seit 2013 habe jede fünfte Apotheke schließen müssen, weil die Kosten um 65 Prozent gestiegen seien, erklärte Hubmann. Damals wurde das Festhonorar dem Apothekerverband zufolge auf 8,35 Euro pro Packung festgesetzt, aber seitdem von der Politik nicht mehr angerührt. Der DAV forderte Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat daher auf, die Apotheken finanziell zu stärken und eine patientenorientierte Versorgung zu ermöglichen.

J.Lubrano--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: