Pallade Veneta - Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer


Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer
Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch häufig kranker Arbeitnehmer auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil muss der Arbeitgeber ein weiteres BEM anbieten, wenn der Arbeitnehmer erneut mehr als sechs Wochen krank war. Weil dies unterblieben war, hob das BAG eine Kündigung auf. (Az: 2 AZR 138/21)

Textgröße ändern:

Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss ein Eingliederungsmanagement anbieten, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind und Abhilfe nicht völlig aussichtslos erscheint.

Im Streitfall war ein Produktionshelfer wiederholt lange krank. 2017 fehlte er an 40, 2018 an 60 und 2019 an 103 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber hatte daher ein BEM angeboten. Allerdings wollte der Arbeitnehmer zunächst die Gründe seiner Erkrankungen nicht offenlegen und auch die Einbeziehung des Betriebsarztes lehnte er ab. Das BEM wurde daher erfolglos beendet. Als der Arbeitnehmer erneut 79 Arbeitstage lang fehlte, kündigte der Arbeitgeber ordentlich.

Die Kündigungsschutzklage des Produktionshelfers hatte durch alle Instanzen Erfolg. Der Arbeitgeber hätte erneut ein BEM anbieten müssen, entschied nun auch in oberster Instanz das BAG.

Nach dem Erfurter Urteil sollen Arbeitgeber während eines laufenden BEM auftretende neue Krankheitstage und deren Ursachen in die Überlegungen einbeziehen. Gilt ein BEM allerdings als abgeschlossen, dann beginnt auch die Sechs-Wochen-Frist erneut zu laufen, und der Arbeitgeber muss gegebenenfalls ein neues BEM anregen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Anderes gelte nur, wenn dies von vornherein keinerlei Erfolg verspricht.

Dies sei hier aber nicht so gewesen. Es sei naheliegend, dass der Produktionshelfer angesichts der erneuten Fehlzeiten doch noch die ärztlichen Diagnosen offengelegt oder der Beteiligung des Betriebsarztes zugestimmt hätte. Inzwischen habe er auch angegeben, dass er Probleme beim schweren Heben und auch mit der zugigen Luft in der Produktionshalle hat. Änderungen, beispielsweise die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, seien hier durchaus erfolgversprechend gewesen.

Kürzlich hatte das BAG entschieden, dass Arbeitnehmer nicht selbst die Einleitung eines BEM verlangen können; dies liege allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wie auch das neue Urteil zeigt, können aber Kündigungen unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber dieser Verantwortung nicht nachkommt.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: