Pallade Veneta - Ungeimpfte in Gesundheit und Pflege verlieren im März nicht automatisch den Job

Ungeimpfte in Gesundheit und Pflege verlieren im März nicht automatisch den Job


Ungeimpfte in Gesundheit und Pflege verlieren im März nicht automatisch den Job
Ungeimpfte in Gesundheit und Pflege verlieren im März nicht automatisch den Job

Ungeimpfte Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen verlieren nach Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März nicht automatisch ihren Job. "Kontrolliert und entschieden wird im Einzelfall", sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen rechnet wegen der Vielzahl der erwarteten Fälle mit Verzögerungen bei der Prüfung eines Tätigkeitsverbots. Die Union forderte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu Nachbesserungen auf.

Textgröße ändern:

Bei den Kontrollen und Entscheidungen über Tätigkeitsverbote spiele "natürlich auch der Aspekt eine Rolle, ob in einer Übergangszeit Personalengpässe in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen vermieden werden können", sagte die Ministeriumssprecherin. Umgesetzt werde die Impfpflicht von den Ländern.

Das im vergangenen Jahr neu gefasste Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Mitarbeiter in Gesundheit und Pflege bis 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Geschieht dies nicht, muss dies ans Gesundheitsamt gemeldet werden. Dieses prüft den Fall und entscheidet über das weitere Vorgehen, je nach Lage des konkreten Falles. Bis das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen grundsätzlich möglich.

Die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, sagte der "Rheinischen Post", die Gesundheitsämter gingen momentan davon aus, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Impf- oder Genesenennachweis vorliegt und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen werde.

Dies bedeutet der Amtsärzte-Vertreterin zufolge "eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls". Die Gesundheitsämter könnten das "nicht zeitnah bewältigen", warnte sie. Das Verfahren bis zu einem Beschäftigungsverbot könne sich zudem hinziehen: Bei fehlendem Nachweis erfolge erst eine Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten, dann sei eine Anhörung vorgesehen, schilderte Bruns-Philipps der Zeitung.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge (CDU) sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Mittwochausgabe): "Damit die Impfpflicht im Gesundheitswesen kein Fehlschlag wird, muss die Regierung jetzt schnellstens Klarheit schaffen." Es blieben "wenige Wochen – die Zeit drängt." Die Bundesregierung habe viele arbeitsrechtliche und praktische Fragen unbeantwortet gelassen.

Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schlug vor, die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. "Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht", sagte der DKG-Vorstandschef Gerald Gaß der "Rheinischen Post". Allerdings seien "wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen".

Wenn das Gesundheitsamt für einen ungeimpften Mitarbeiter ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde der Betroffene von der Arbeit freigestellt, selbstverständlich ohne Lohnfortzahlung, sagte Gaß weiter. "Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden", fügte er hinzu. "In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten." Zugleich forderte der DKG-Chef arbeitsrechtliche Sicherheit, um ungeimpften Mitarbeitern auch kündigen zu können.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt

Viele Menschen in Deutschland trauen sich einer Umfrage zufolge oft nicht, offen mit ihrem Arzt zu sprechen. 18 Prozent der befragten Erwachsenen gaben an, beim Arztbesuch schon einmal Probleme aus Scham, Peinlichkeit oder Misstrauen verschwiegen zu haben, wie aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer laut Mitteilung vom Mittwoch hervorging. Demnach sind besonders Frauen und jüngere Menschen betroffen.

Bereits mehr als 2000 Tote durch Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo

Die offizielle Zahl der Todesopfer durch die Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo ist auf mehr als 2000 gestiegen. Von den 4381 bestätigten Infektionsfällen seien 2011 tödlich ausgegangen, teilten die kongolesischen Behörden am Dienstag mit. Damit nähert sich die Opferzahl derjenigen des bislang schwersten Ebola-Ausbruchs im Land, bei dem in den Jahren 2018 bis 2020 fast 2300 Infizierte gestorben waren.

Essstörungen: Klinikbehandlungen von Mädchen binnen 20 Jahren verdoppelt

Die Zahl der wegen Essstörungen im Krankenhaus behandelten Mädchen hat sich innerhalb von 20 Jahren mehr als verdoppelt. Kamen 2004 rund 2800 Mädchen zwischen zehn und 17 Jahren aufgrund von Magersucht und ähnlichen Störungen in eine Klinik, stiegen die Fälle bis 2024 auf knapp 6000, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.

Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen

US-Präsident Donald Trump verstärkt sein Vorgehen gegen Impfungen: Er unterzeichnete am Montag im Weißen Haus ein Dekret mit neuen Impfempfehlungen. Darin wird unter anderem dazu aufgerufen, den Abstand zwischen Kindern verabreichten Impfungen zu vergrößern. Im Gegensatz zum Stand der medizinischen Forschung suggerierte Trump bei der Präsentation seines Dekrets zudem erneut mehrmals einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus.

Textgröße ändern: