Pallade Veneta - Warken will Masken-Bericht nun doch Haushaltsausschuss vorlegen

Warken will Masken-Bericht nun doch Haushaltsausschuss vorlegen


Warken will Masken-Bericht nun doch Haushaltsausschuss vorlegen
Warken will Masken-Bericht nun doch Haushaltsausschuss vorlegen / Foto: Tobias Schwarz - AFP

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will den bislang unveröffentlichten Masken-Untersuchungsbericht nun doch dem Bundestags-Haushaltsausschuss vorlegen. "Ich habe beschlossen, den Bericht in der kommenden Sitzungswoche dem Haushaltsausschuss des Bundestages offenzulegen", sagte Warken der "Rheinischen Post" vom Freitag. Bislang wollte sie den Bericht nicht dem Ausschuss vorlegen, sondern dessen Erkenntnisse in ein neues Dokument einfließen lassen und dieses dann dem Haushaltsausschuss zustellen.

Textgröße ändern:

Warken hatte das mit dem Verweis auf personenbezogene Daten und Gerichtsprozesse gegen Maskenlieferanten begründet. Nun sollen diese Stellen im Bericht stattdessen geschwärzt werden: "Um unserer Pflicht zum Datenschutz nachzukommen, werden wir die Passagen schwärzen, die die erwähnten schützenswerten Daten enthalten", sagte sie der "Rheinischen Post".

Die Ministerin nannte als Beispiele hierfür "personenbezogene Mitarbeiterdaten, Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen und Dinge, die die laufenden Gerichtsprozesse mit Maskenlieferanten betreffen".

Der 170 Seiten umfassende Bericht war im Auftrag des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) von der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof erstellt worden. Sie sollte die kostspielige Maskenbeschaffung während der Coronapandemie unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der jetzt Unionsfraktionschef ist, untersuchen.

NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatten vergangene Woche über Auszüge aus dem Gutachten berichtet, die Spahn stark belasten. Grüne und Linke fordern die Veröffentlichung des Berichts, Warken weigerte sich jedoch.

Daran hält sie auch fest: "Ich würde den Bericht lieber heute als morgen komplett veröffentlichen, darf es aber schlicht nicht", sagte sie der "Rheinischen Post". Das Dokument sei für die Abgeordneten gedacht. "Es bleibt als Verschlusssache eingestuft. Noch mehr Transparenz geht leider nicht", betonte die CDU-Politikerin.

Zu Spahns Vorgehen als Minister während der Pandemie sagte Warken: "Jens Spahn hat Verantwortung übernommen in schwierigen Zeiten. Dass man einiges im Rückblick mit dem Wissen von heute hätte anders machen können, sagt er selber." Es sei aber "das Schicksal eines jeden Krisenmanagers, der in Notsituationen schnell entscheiden muss".

E.Magrini--PV

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: