Pallade Veneta - Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten

Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten


Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten
Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Ein bereits wegen Totschlags verurteilter ehemaliger Oberarzt ist vor dem Landgericht Essen wegen zweier getöteter Corona-Patienten zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Andreas B. wurde wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Als versuchter Totschlag wurden die Taten bewertet, weil die beiden Opfer zu Tatzeitpunkt bereits im Sterben lagen.

Textgröße ändern:

Nach Auffassung der Kammer tötete der Mediziner im November 2020 zwei an Covid-19 erkrankte Patienten jeweils mit einer Mischung verschiedener Medikamente. In einem Fall soll er den Angehörigen eines schwerst, aber nicht unheilbar an Corona erkrankten Patienten mitgeteilt haben, dass dessen Leben nicht mehr zu retten sei und "menschlich beendet" werden müsse. Wegen dieser Äußerung seien die Angehörigen damit einverstanden gewesen, die lebenserhaltenden Maschinen abzustellen.

Über eine mögliche Verlängerung der Behandlung habe der Arzt sie nicht informiert. Seinem Patienten gab er demnach verschiedene Medikamente in tödlicher und deutlich zu hoher Dosierung. In einem anderen Fall soll der damalige Oberarzt ein längeres Gespräch mit Angehörigen eines im Sterben liegenden Patienten geführt haben. Obwohl die Angehörigen immer wieder darauf hingewiesen hätten, Sterbehilfe aus religiösen Gründen abzulehnen, habe B. auch diesem Erkrankten eine tödliche Kombination an Medikamenten verabreicht.

Beide Taten soll er im November 2020 begangen haben. Er selbst schwieg im Verfahren zu den Vorwürfen. Dem Gerichtssprecher zufolge blieben die Motive des Angeklagten deshalb vollkommen unklar. Der Mediziner war bereits im November wegen Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einem Corona-Patienten Kaliumchlorid gespritzt, weil er diesen offenbar "erlösen" wollte. Die beiden Fälle, die nun verhandelt wurden, wurden damals aus dem Verfahren abgetrennt.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Textgröße ändern: