Pallade Veneta - Neue Verordnung tritt in Kraft: Corona-Tests nicht mehr generell gratis

Neue Verordnung tritt in Kraft: Corona-Tests nicht mehr generell gratis


Neue Verordnung tritt in Kraft: Corona-Tests nicht mehr generell gratis
Neue Verordnung tritt in Kraft: Corona-Tests nicht mehr generell gratis / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Die neue Corona-Testverordnung, die das Ende der generellen Gratis-Tests besiegelt, tritt am Donnerstag in Kraft. Kostenlos bleiben sie für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher sowie Haushaltsangehörige von Infizierten. Auch wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, bekommt die Tests weiterhin bezahlt.

Textgröße ändern:

In den Genuss kostenloser Tests kommen auch weiterhin pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte. Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig

Im Jahr 2023 ist in Deutschland bei etwa 517.800 Menschen Krebs diagnostiziert worden. Das geht aus Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Die Krebsneuerkrankungen betrafen rund 241.400 Frauen und 276.400 Männer. Insgesamt 228.960 Menschen starben 2023 an Krebs. Die Krebssterblichkeit ist in Deutschland damit weiter rückläufig.

80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat

Die gesetzliche Krankenversicherung genießt einer Umfrage zufolge großen Rückhalt in der Bevölkerung: Mit 80 Prozent erachtet sie eine große Mehrheit als wichtigen Bestandteil des Sozialstaats. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Demnach werden auch die zentralen Elemente des Systems mehrheitlich unterstützt.

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Rinder-Virus: Französische Bauern protestieren gegen das Keulen von Herden

In Frankreich mehreren sich Proteste gegen das Keulen ganzer Rinderherden, das die Ausbreitung einer hoch ansteckenden Viruskrankheit verhindern soll. Mehr als 200 Abgeordnete und Bürgermeister demonstrierten am Montag in der südwestfranzösischen Stadt Foix und forderten eine Anpassung der geltenden Vorschriften. Sie forderten "eine gezieltes Keulen infizierter Tiere", um die Verluste zu begrenzen. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums wurden bislang mindestens 3000 Rinder getötet, um die Ansteckung mit der Knötchenkrankheit zu verhindern.

Textgröße ändern: