Pallade Veneta - Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen

Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen


Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen
Kasse muss nach Magenverkleinerung nicht automatisch für Hautstraffung zahlen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Die Kostenübernahme für eine Magenverkleinerung führt nicht automatisch dazu, dass die Krankenkasse später auch die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke oder der Brust übernehmen muss. Das muss sie nur im Einzelfall aus medizinischen Gründen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az.: B 1 KR 15/24 B)

Textgröße ändern:

Wegen starken Übergewichts hatte die Krankenkasse der Klägerin 2018 eine Magenverkleinerung bezahlt. Dadurch konnte sie erheblich abnehmen, haderte nun aber mit den entstandenen Hautfalten ihres Körpers. Daher beantragte sie auch die Kostenübernahme für eine Straffung der Haut an Bauch und Brust.

Die Krankenkasse und auch die Instanzgerichte lehnten dies ab. Die Behandlung sei weder aus hautmedizinischen noch aus anderen gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen, erklärten sie. Es habe sich um einen kosmetischen Eingriff gehandelt.

Dabei hatte das bayerische Landessozialgericht die Revision nicht zugelassen. Mit ihrer Beschwerde verwies die Frau auf die Rechtsprechung des BSG zur Entfernung einer Brust, etwa bei Krebs. In solchen Fällen müssen die Krankenkassen gegebenenfalls eine Brust-Aufbauplastik bezahlen.

Dennoch wies das BSG die Beschwerde nun ab. Dass der Frau eine Kostenerstattung für die Operation nicht zustehe, ergebe sich schon aus der bisherigen Rechtsprechung, erklärte es.

Nach einer Brustentfernung werde mit der Aufbauplastik der direkt vor dem Eingriff bestehende Zustand wieder hergestellt. Darum gehe es bei der Klägerin hier aber gerade nicht. Die von ihr inzwischen aus eigener Tasche bezahlten Operationen seien an ganz anderen Körperstellen als dem Magen erfolgt. Ziel sei ein Zustand gewesen, wie er schon lange vor der Magenoperation bestanden habe, nämlich vor der Entwicklung der Adipositas.

F.Dodaro--PV

Empfohlen

Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt

US-Präsident Donald Trump hat den Abgang des Chefs der US-Arzneimittelbehörde FDA, Marty Makary, bekanntgegeben. "Marty ist ein großartiger Kerl, aber er wird seinen Weg gehen und ein gutes Leben führen", sagte Trump am Dienstag vor Journalisten auf die Frage, ob er den FDA-Chef entlassen habe. Später veröffentlichte der Präsident auf seiner Plattform Truth Social eine angebliche Textnachricht Makarys, in der dieser seinen Rücktritt anbot.

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Textgröße ändern: