Pallade Veneta - Hausärzte-Chef Weigeldt fordert neue Impfkampagne gegen Corona

Hausärzte-Chef Weigeldt fordert neue Impfkampagne gegen Corona


Hausärzte-Chef Weigeldt fordert neue Impfkampagne gegen Corona
Hausärzte-Chef Weigeldt fordert neue Impfkampagne gegen Corona / Foto: Frederic J. BROWN - AFP/Archiv

Der Deutsche Hausärzteverband hat die Bundesregierung mit Blick auf die niedrige Booster- und Viertimpfungsquote zu einer neuen Impfkampagne im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgerufen. "Bei all den Diskussionen um das Für und Wider einzelner Maßnahmen darf nicht vergessen werden, dass die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme die Impfung ist und bleibt", sagte der Bundesvorsitzende des Verbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Freitag.

Textgröße ändern:

"Wir brauchen daher eine positive Impfkampagne - nicht nur für die vierte Impfung, sondern auch um die Impflücken bei der ersten und der dritten Impfung zu schließen." Eine solche Kampagne müsse die Menschen motivieren und dürfe sie nicht verängstigen, sagte Weigeldt.

"Es gab in Deutschland in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Gesundheitskampagnen, beispielsweise zur Impfung gegen Kinderlähmung oder auch die AIDS-Aufklärungskampagne. Etwas vergleichbares vermisse ich bei Corona bisher." Die Kampagne "Deutschland krempelt die Ärmel hoch" werde sicherlich niemanden hinter dem Ofen hervorlocken, sagte Weigeldt.

Der Hausärzte-Chef mahnte, dass die Impfquoten "nach wie vor zu niedrig" seien. "Das gilt für die vierte Impfung, aber insbesondere auch für die Erst- und Drittimpfungen."

Zudem plädierte Weigeldt für eine "proaktive Ansprache von Menschen, die über die üblichen Kommunikationskanäle nicht erreicht" werden könnten. "Vielerorts wurde mit aufsuchenden Impfteams, die gezielt Bezirke und Regionen mit niedrigen Impfquoten aufsuchen, gute Erfahrungen gemacht", sagte er. "Dieses Konzept sollte man weiter ausbauen und dabei insbesondere auf die Kooperation mit lokalen Akteuren bauen. Hier ist noch Luft nach oben."

A.Graziadei--PV

Empfohlen

Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht keine Hindernisse mehr für das Krankenkassen-Sparpaket, das die Beiträge im kommenden Jahr stabilisieren soll. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern über die letzten Streitfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, sagte Warken am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Sie haben dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für die Sitzung am Mittwochabend einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet und sei nun "sehr zuversichtlich, dass wir das Sparpaket schnüren können".

RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig

Im Jahr 2023 ist in Deutschland bei etwa 517.800 Menschen Krebs diagnostiziert worden. Das geht aus Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Die Krebsneuerkrankungen betrafen rund 241.400 Frauen und 276.400 Männer. Insgesamt 228.960 Menschen starben 2023 an Krebs. Die Krebssterblichkeit ist in Deutschland damit weiter rückläufig.

80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat

Die gesetzliche Krankenversicherung genießt einer Umfrage zufolge großen Rückhalt in der Bevölkerung: Mit 80 Prozent erachtet sie eine große Mehrheit als wichtigen Bestandteil des Sozialstaats. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Demnach werden auch die zentralen Elemente des Systems mehrheitlich unterstützt.

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: