Pallade Veneta - Warken erwägt offenbar deutlich höhere Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte

Warken erwägt offenbar deutlich höhere Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte


Warken erwägt offenbar deutlich höhere Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte
Warken erwägt offenbar deutlich höhere Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte / Foto: ANNEGRET HILSE - POOL/AFP/Archiv

Die Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte für Medikamente und weitere Leistungen könnten drastisch steigen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag berichtete, erwägt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine pauschale Anhebung um 50 Prozent. Warken erklärte dazu in Berlin, es würden verschiedene Optionen geprüft, es gebe aber "noch keine finale Entscheidung".

Textgröße ändern:

Für Medikamente müssten Versicherte im Fall einer 50-prozentigen Erhöhung der Zuzahlung künftig 15 statt bisher zehn Prozent des Arzneimittelpreises selbst zahlen. Der Mindestanteil stiege damit von fünf Euro auf 7,50 Euro, der Höchstbetrag von zehn auf 15 Euro. Für eine Krankenhausbehandlung würde pro Tag eine Zuzahlung von 15 statt zehn Euro anfallen.

Ziel der Überlegungen sei, die Finanzlücken in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung zu schließen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden, erklärte dazu Warken. Dazu sei man "innerhalb der Regierung in guten Gesprächen".

"Um diese Finanzlücke zu schließen, werden verschiedene Optionen in den Blick genommen", erklärte die Ministerin weiter. "Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass diese Optionen dann auch alle umgesetzt werden." Eine Entscheidung über konkrete Maßnahmen gebe es noch nicht.

Kritik an den Überlegungen kam von den Grünen. "Statt das Ausgabenproblem im Gesundheitswesen endlich an der Wurzel zu packen, lässt Ministerin Warken jetzt die Patientinnen und Patienten zahlen", erklärte Fraktionschefin Britta Haßelmann. "Wer immer neue Ausnahmen für Klinikkonzerne zulässt und Rekordpreise der Pharmaindustrie hinnimmt, kann nicht im selben Atemzug höhere Zuzahlungen von Bürgerinnen und Bürgern verlangen, die krank sind", mahnte sie. "Das ist kein Reformkurs, das ist Arbeitsverweigerung und Konzeptlosigkeit."

"Der Weg, den Ministerin Warken einschlägt, ist unsozial und konzeptlos", erklärte auch der Grünen-Gesundheits- und Sozialpolitiker Armin Grau. "Die Zuzahlungen sind heute bereits hoch und belasten vor allem einkommensschwächere Haushalte erheblich", gab er zu bedenken.

Grau warf Warken ebenfalls vor, sie gebe "das Geld an den falschen Stellen aus", statt wirksame Reformen einzuleiten. So würden die noch vor dem Regierungswechsel beschlossene Krankenhausreform verwässert und "mit der Streubüchse vier Milliarden Euro über alle Kliniken verteilt". Dieses Geld fehle jetzt an anderer Stelle. Auch bei Arzneimitteln seien durch eine stärkere Preisbindung Einsparungen möglich, ebenso durch eine Reform der Notfallversorgung und ein Primärversorgungssystem.

Dem RND-Bericht zufolge machten die Zuzahlungen der Versicherten vergangenes Jahr insgesamt rund fünf Milliarden Euro aus. Davon sei etwa die Hälfte auf Medikamente entfallen. Die aktuellen Regelungen gelten demnach seit 2004.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: