Pallade Veneta - Bericht: Gesundheitsministerium plant Einsparungen im Krankenhausbereich

Bericht: Gesundheitsministerium plant Einsparungen im Krankenhausbereich


Bericht: Gesundheitsministerium plant Einsparungen im Krankenhausbereich
Bericht: Gesundheitsministerium plant Einsparungen im Krankenhausbereich / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Das Bundesgesundheitsministerium plant einem Bericht zufolge im kommendem Jahr Einsparungen von zwei Milliarden Euro in der Gesetzlichen Krankenversicherung, um das erwartete Defizit zu decken. Der Großteil der Ausgabensenkung, rund 1,8 Milliarden Euro, entfalle auf die Krankenhäuser, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Samstagsausgabe) mit Verweis auf ihr vorliegende Regierungsunterlagen.

Textgröße ändern:

Weitere 100 Millionen Euro sollen demnach durch die Halbierung des Innovationsfonds im Gesundheitswesen freiwerden. Noch einmal die gleiche Summe will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dem Bericht zufolge durch eine Deckelung des Anstieg der Verwaltungskosten für Sachmittel, Gebühren, Werbung oder die Vergütung von Dritten erzielen.

Laut "FAZ" gab Warken ihre Vorschläge am Freitag in die Ressortabstimmung mit den anderen Ministerien. Am kommenden Mittwoch solle das Kabinett sich damit befassen.

Parallel zum Kabinett tagt kommende Woche der sogenannte Schätzerkreis für die Krankenversicherung, der dem Bundesgesundheitsministerium jedes Jahr Empfehlungen zur künftigen Höhe des Zusatzbeitrags in der GKV unterbreitet. Bis zum 1. November muss Warkens Haus die durchschnittlichen Sätze festlegen.

Mit den Einsparungen will sie der "FAZ" zufolge vermeiden, dass die Zusatzbeiträge über das heutige Niveau von 2,5 bis 2,9 Prozent steigen. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz von unverändert 14,6 Prozent.

Die Finanzierungslücke in der Krankenversicherung von zwei Milliarden Euro im kommenden Jahr hatte die Koalition kürzlich auf Grundlage der neuen Konjunkturerwartungen errechnet; zuvor war von einem Defizit von vier Milliarden Euro die Rede gewesen.

Bei den geplanten Milliardenstreichungen in den Krankenhäusern geht es der "FAZ" zufolge darum, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel im kommenden Jahr auszusetzen. Warken plane zudem, die Obergrenze für die Budgets von psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken neu zu definieren und auch die Landesbasisfallwerte zu deckeln. Diese Werte bestimmen die Preise für jede einzelne Krankenhausleistung.

R.Lagomarsino--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: