Pallade Veneta - Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg

Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg


Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg
Lauterbach bringt Entwurf für Stabilisierung der GKV-Finanzen auf den Weg / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seinen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg gebracht. Die Vorlage, die am Freitag Ländern und Verbänden zugeleitet wurde, sieht zum Ausgleich des Rekorddefizits von 17 Milliarden Euro unter anderem eine befristete Solidarabgabe der forschenden Pharma-Unternehmen und einen erhöhten Bundeszuschuss vor.

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Angehoben werden soll auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag, allerdings soll die genaue Höhe erst auf der Grundlage der für Herbst erwarteten Berechnung des Schätzerkreises festgelegt werden. Lauterbach hatte bei der Vorstellung von Eckpunkten für die GKV-Finanz-Stabilisierung in der vergangenen Woche von einer Anhebung des Zusatzbeitrages um 0,3 Prozentpunkte gesprochen. Dieser Betrag wird im jetzigen Entwurf aber nicht genannt.

Die forschenden Pharma-Unternehmen sollen Einmal-Zahlungen von jährlich einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds abführen - und zwar zwei Jahre lang. Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.

Der bestehende Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird von 14,5 Milliarden Euro wird für 2023 um zwei Milliarden Euro erhöht. Der Bund gewährt der GKV zudem ein unverzinsliches langfristiges Darlehen für 2023 von einer Milliarden Euro. Die gesetzlichen Kassen müssen zudem überschüssige Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen. Die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird auf 0,25 Monatsausgaben halbiert.

Auch die Apotheken müssen einen Beitrag leisten. Der Abschlag, den sie den Kassen für jedes Arzneimittelpackung gewähren müssen, wird für zwei Jahre von 1,77 Euro auf zwei Euro angehoben. Abgeschafft wird die extrabudgetäre Vergütung, die die Vertragsärzte für Neupatienten bekommen, die über die Terminservicestellen vermittelt werden. Begrenzt werden zudem die Honorarzuwächse von Zahnärzten.

"Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit", erklärte Lauterbach. "Deshalb müssen alle Beteiligten einen Beitrag zu deren Stabilisierung leisten." Trotz des Milliardendefizite gebe es aber keine Abstriche in der Versorgung. "Leistungskürzungen bleiben ausgeschlossen." Für die Ausarbeitung künftiger Finanzreformen werde er eine Expertenkommission berufen.

B.Cretella--PV

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