Pallade Veneta - Krötenschlecken: Experte warnt vor Halloween vor Rauschexperimenten

Krötenschlecken: Experte warnt vor Halloween vor Rauschexperimenten


Krötenschlecken: Experte warnt vor Halloween vor Rauschexperimenten
Krötenschlecken: Experte warnt vor Halloween vor Rauschexperimenten / Foto: LUIS ROBAYO - AFP/Archiv

Für ein Rauscherlebnis Krötengift lecken - Experten halten das für keine gute Idee. Krötenschleim enthält Toxine, die auf das Herz wirken, vergleichbar etwa mit den bekannten Digitalisgiften des Fingerhuts, wie der Pharmakologe und Toxikologe Holger Barth von der Universität Ulm am Dienstag mit Blick auf Halloween erklärte. Barth sprach von einem "seltsamen und durchaus gefährlichen Trend", der von Australien über die USA nun auch nach Europa komme.

Textgröße ändern:

Wie einige Amphibien, beispielsweise der Feuersalamander, stellen Kröten Giftstoffe her, die aus Drüsen auf ihre Haut ausgeschieden werden. Sie wirken gegen Fressfeinde, verhindern aber auch die Besiedelung durch Bakterien oder Pilze.

In den USA oder Australien wird der etwa durch die Colorado- oder die Agakröte produzierte Schleim demnach verwendet, um sich in einen Rauschzustand zu versetzen, der einem LSD-Trip ähneln soll. Die Giftstoffe werden von Konsumenten laut Barth durch Lecken, einen aus Krötenhaut gekochten Sud oder Rauchen aufgenommen. Auch in Deutschland werde inzwischen das Sekret konsumiert, und die Kröten würden sogar legal gehandelt, weil Handel und "Konsum" dieser Tiere nicht über das Betäubungsmittelgesetz reguliert seien.

Etwa 30 Minuten nach dem Abschlecken der Kröte können Symptome wie Euphorie, Enthemmung, Wahrnehmung von Farben und Lichteffekten, aber auch Verwirrung, Schwindel, Kopfschmerz, Übelkeit und Erbrechen einsetzen. Je nach Konzentration kann es laut Barth zu Vergiftungen mit lebensbedrohlichen Komplikationen wie starkem Blutdruckanstieg und Herzrhythmusstörungen bis hin zum Herzstillstand kommen.

P.Colombo--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: