Pallade Veneta - EU-Behörden raten über 60-Jährigen zu zweiter Corona-Auffrischungsimpfung

EU-Behörden raten über 60-Jährigen zu zweiter Corona-Auffrischungsimpfung


EU-Behörden raten über 60-Jährigen zu zweiter Corona-Auffrischungsimpfung
EU-Behörden raten über 60-Jährigen zu zweiter Corona-Auffrischungsimpfung / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Die EU rät Menschen über 60 Jahren dringend zu einer zweiten Corona-Auffrischungsimpfung. "Angesichts des erneuten Anstiegs der Fälle und Krankenhauseinweisungen mit Beginn des Sommers fordere ich alle auf, sich so schnell wie möglich impfen und boostern zu lassen", erklärte EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides am Montag laut einer Mitteilung der EU-Gesundheitsbehörde ECDC und der EU-Arzneimittelbehörde EMA. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte die EU-Empfehlung "sinnvoll und überfällig".

Textgröße ändern:

"Wir haben keine Zeit zu verlieren", warnte Kyriakides mit Blick auf die Corona-Welle. Sie forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, "sofort zweite Booster-Impfungen" für Menschen ab 60 und andere gesundheitlich gefährdete Menschen bereitzustellen. Im April hatten die EU-Behörden bereits eine zweite Auffrischung für über 80-Jährige empfohlen.

Es gebe insbesondere wegen der Omikron-Subvariante BA.5 "einen zunehmenden Trend" bei den Einweisungen und Belegungen in Krankenhäusern sowie Intensivstationen in mehreren Ländern, erklärte ECDC-Direktorin Andrea Ammon. "Dies signalisiert den Beginn einer neuen, weit verbreiteten Corona-Welle in der Europäischen Union."

Für gesundheitlich nicht gefährdete Menschen unter 60 sowie Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege sehen die EU-Behörden derzeit keine Notwendigkeit für eine zweite Auffrischungsimpfung.

In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) bislang eine zweite Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, Risikopatienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte im medizinischen Bereich und in Pflegeeinrichtungen.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach unterstützte die EU-Empfehlung vom Montag jedoch. "Es gibt genug Impfstoff und die Fallzahlen sind hoch", hob er im Onlinedienst Twitter hervor. "Warten auf angepasste Impfstoffe dauert zu lange und ist zu riskant."

Zuvor hatte ein Sprecher von Lauterbachs Ministerium gesagt, er gehe davon aus, dass die Stiko sich der EU-Empfehlung nicht direkt anschließen werde. Die Stiko arbeite unabhängig, betonte er. Da jedoch noch nicht klar sei, welche Virusvarianten im Herbst auftreten und inwieweit die Impfstoffe dagegen wirksam sind, werde vermutlich "noch ein bisschen abgewartet", bis "mehr Klarheit" besteht. Grundsätzlich könnten sich aber auch jetzt schon unter 70-Jährige boostern lassen, fügte der Ministeriumssprecher hinzu.

Die Sommer 2020 und 2021 hatten den Menschen in Europa in der Pandemie eine Verschnaufpause verschafft. Diesen Sommer sieht die Lage wegen der leichten Übertragbarkeit der Omikron-Variante des Coronavirus jedoch anders aus: Seit Ende Mai ist die Zahl der Corona-Fälle nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in den meisten europäischen Ländern stark angestiegen. Die WHO hatte bereits Ende Juni gewarnt, dass in diesem Sommer auf dem gesamten Kontinent wegen der ansteckenderen Virus-Subvariante BA.5 mit hohen Fallzahlen zu rechnen sei.

Die höchste Inzidenz verzeichnet laut WHO derzeit Zypern, gefolgt von Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg und Österreich. In Deutschland lag die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz am Montag bei 661,4 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Der Deutsche Hausärzteverband hatte die Bundesregierung am Freitag zu einer neuen Impfkampagne im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgerufen. Gebraucht werde "eine positive Impfkampagne - nicht nur für die vierte Impfung, sondern auch um die Impflücken bei der ersten und der dritten Impfung zu schließen", sagte Verbandschef Ulrich Weigeldt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).

M.Romero--PV

Empfohlen

Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht keine Hindernisse mehr für das Krankenkassen-Sparpaket, das die Beiträge im kommenden Jahr stabilisieren soll. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern über die letzten Streitfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, sagte Warken am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Sie haben dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für die Sitzung am Mittwochabend einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet und sei nun "sehr zuversichtlich, dass wir das Sparpaket schnüren können".

RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig

Im Jahr 2023 ist in Deutschland bei etwa 517.800 Menschen Krebs diagnostiziert worden. Das geht aus Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Die Krebsneuerkrankungen betrafen rund 241.400 Frauen und 276.400 Männer. Insgesamt 228.960 Menschen starben 2023 an Krebs. Die Krebssterblichkeit ist in Deutschland damit weiter rückläufig.

80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat

Die gesetzliche Krankenversicherung genießt einer Umfrage zufolge großen Rückhalt in der Bevölkerung: Mit 80 Prozent erachtet sie eine große Mehrheit als wichtigen Bestandteil des Sozialstaats. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Demnach werden auch die zentralen Elemente des Systems mehrheitlich unterstützt.

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: