Pallade Veneta - Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt


Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Wegen einer tödlichen Coronainfektion in einem Pflegeheim im niedersächsischen Hildesheim hat die Staatsanwaltschaft eine Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie wirft der 45-Jährigen nach eigenen Angaben vom Dienstag vor, ihren Arbeitgeber mit einem gefälschten Impfzertifikat über ihren Impfstatus getäuscht zu haben. Nur deshalb ließ dieser die Beschuldigte trotz bekannter Coronainfektion ihres Sohnes arbeiten, was ihr sonst verboten gewesen wäre.

Textgröße ändern:

Laut Staatsanwaltschaft spielte sich der Fall zwischen Ende November und Anfang Dezember vergangenen Jahres in einem Hildesheimer Pflegeheim ab. Die Frau infizierte demnach bei einer Kaffeepause einen Kollegen, der das Virus in den nächsten Tagen während seines Diensts unbemerkt weitergab. Letztlich steckten sich elf Bewohnerinnen und Bewohner und drei Heimbeschäftigte an.

Drei Bewohnerinnen im Alter von 80 bis 93 Jahren starben, wobei die Infektion bei der 80-Jährigen laut Rechtsmedizin todesursächlich war. In den anderen beiden Fällen waren auch andere Ursachen nicht auszuschließen. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter stellte fest, dass Genprofile der innerhalb der Familie der Frau sowie der in dem Heim kursierenden Viren fast gleich waren. Es sei von einer zusammenhängenden Infektionskette auszugehen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten neben fahrlässiger Tötung auch fahrlässige Körperverletzung vor. Sie hätte erkennen können und müssen, dass sie sich aufgrund ihres engen Kontakts zu Infizierten ebenfalls angesteckt haben könnte und die teils gesundheitlich vorgeschädigten Heimbewohnerinnen und - bewohner gefährde, erklärte die Behörde. Sie hätte sich in Quarantäne begeben müssen.

Das Landgericht Hildesheim muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen die Frau entscheiden.

Nach Angaben der Behörde hätte die Frau mangels doppelten Impfschutzes laut der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorgaben bei einem Infektionsfall im Haushalt nicht arbeiten dürfen. Nur wegen ihrer anderslautenden Zusicherung ließ der Betreiber dies zu. Einige Tage später meldete sie sich demnach krank. Noch einmal eine Woche später teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, dass auch ihr Lebensgefährte erkrankt sei und im Krankenhaus liege.

Laut Staatsanwaltschaft starb der Mann später. Auf entsprechende Nachfragen ihres Arbeitgebers übersandte die Beschuldigte diesem im Anschluss an dieses Telefonats außerdem ein Foto ihres Impfausweises. Dieser ließ die Angaben aber überprüfen, weil die Frau ihm als Impfgegnerin bekannt war. Nachdem sich durch den Abgleich von Impftermin und Impfchargennummer Hinweise auf eine Fälschung ergeben hatte, erstattete die Heimleitung schließlich Strafanzeige.

A.dCosmo--PV

Empfohlen

Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht keine Hindernisse mehr für das Krankenkassen-Sparpaket, das die Beiträge im kommenden Jahr stabilisieren soll. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern über die letzten Streitfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, sagte Warken am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Sie haben dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für die Sitzung am Mittwochabend einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet und sei nun "sehr zuversichtlich, dass wir das Sparpaket schnüren können".

RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig

Im Jahr 2023 ist in Deutschland bei etwa 517.800 Menschen Krebs diagnostiziert worden. Das geht aus Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Die Krebsneuerkrankungen betrafen rund 241.400 Frauen und 276.400 Männer. Insgesamt 228.960 Menschen starben 2023 an Krebs. Die Krebssterblichkeit ist in Deutschland damit weiter rückläufig.

80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat

Die gesetzliche Krankenversicherung genießt einer Umfrage zufolge großen Rückhalt in der Bevölkerung: Mit 80 Prozent erachtet sie eine große Mehrheit als wichtigen Bestandteil des Sozialstaats. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Demnach werden auch die zentralen Elemente des Systems mehrheitlich unterstützt.

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: