Pallade Veneta - Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket


Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag dem von der Regierung auf den Weg gebrachten Sparpaket für die Krankenkassen grünes Licht gegeben. Das Parlament stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Nun soll noch am Freitag abschließend im Bundesrat darüber abgestimmt werden.

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Ziel des Sparpakets ist es, einen übermäßigen Anstieg der Zusatzbeiträge für die Versicherten im kommenden Jahr zu verhindern. Dazu will die Bundesregierung in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr zwei zwei Milliarden Euro einsparen.

Im Bundesrat kritisierte jedoch eine Mehrheit, dass die Einsparungen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasteten und diesen dann benötigtes Geld fehle. Die Länderkammer stoppte das Paket Ende November deshalb und rief den Vermittlungsausschuss an.

Im Detail geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht nun vor, dass die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben.

Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll für das Jahr 2027 mit Blick auf das Vorjahr ein erhöhter Wert zur Vergütung von Krankenhausbehandlungen zugrunde gelegt werden. Die Bundesregierung sicherte in einer Protokollerklärung zudem zu, das dies auch für psychiatrische und psychosomatische Kliniken gelten soll.

L.Guglielmino--PV

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