Pallade Veneta - Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket

Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket


Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Bundestag stimmt für Kassen-Sparpaket / Foto: Ronny Hartmann - AFP/Archiv

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundestag dem von der Regierung auf den Weg gebrachten Sparpaket für die Krankenkassen grünes Licht gegeben. Das Parlament stimmte am Freitagvormittag mit den Stimmen von Union und SPD für einen Kompromiss zum Pflegekompetenzgesetz, an welches die strittigen Einsparungen bei der Klinikvergütung gekoppelt waren. Nun soll noch am Freitag abschließend im Bundesrat darüber abgestimmt werden.

Textgröße ändern:

Ziel des Sparpakets ist es, einen übermäßigen Anstieg der Zusatzbeiträge für die Versicherten im kommenden Jahr zu verhindern. Dazu will die Bundesregierung in der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr zwei zwei Milliarden Euro einsparen.

Im Bundesrat kritisierte jedoch eine Mehrheit, dass die Einsparungen die Krankenhäuser unverhältnismäßig stark belasteten und diesen dann benötigtes Geld fehle. Die Länderkammer stoppte das Paket Ende November deshalb und rief den Vermittlungsausschuss an.

Im Detail geplant sind Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bei den Kliniken sowie jeweils 100 Millionen Euro beim Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen. Der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht nun vor, dass die Auswirkungen der geplanten Einsparungen bei der Klinikvergütung auf das Jahr 2026 begrenzt bleiben.

Um negative Folgen für die Finanzierung der Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll für das Jahr 2027 mit Blick auf das Vorjahr ein erhöhter Wert zur Vergütung von Krankenhausbehandlungen zugrunde gelegt werden. Die Bundesregierung sicherte in einer Protokollerklärung zudem zu, das dies auch für psychiatrische und psychosomatische Kliniken gelten soll.

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: