Pallade Veneta - Warken will medizinischem Fachpersonal mehr Aufgaben übertragen

Warken will medizinischem Fachpersonal mehr Aufgaben übertragen


Warken will medizinischem Fachpersonal mehr Aufgaben übertragen
Warken will medizinischem Fachpersonal mehr Aufgaben übertragen / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will medizinischem Fachpersonal zusätzliche Aufgaben übertragen, um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. "Das kann heißen: Auch das Fachpersonal macht Hausbesuche, führt bestimmte Sprechstunden oder Untersuchungen durch", sagte Warken dem "Spiegel". Sie räumte ein, dies würde für Patientinnen und Patienten eine Umstellung bedeuten.

Textgröße ändern:

Dafür säßen sie dann "nicht drei Stunden neben einem Grippepatienten in einem überfüllten Wartezimmer", warb Warken für ihr Vorhaben. In anderen Ländern wie beispielsweise in Schweden gebe es ein solches Vorgehen bereits. "Dann entscheidet beispielsweise eine speziell ausgebildete Krankenschwester, ob die Person überhaupt einen Arzt sehen muss."

Warken verteidigte außerdem das von ihr geplante Primärarztsystem. Dieses sieht vor, dass in der Regel Hausärztinnen und -ärzte die erste Anlaufstelle sind und Patientinnen und Patienten dann an Fachärzte überweisen. So will die Ministerin die Zahl der Arztkontakte in Deutschland reduzieren und Doppelbehandlungen vermeiden.

Zu einigen Ärztinnen und Ärzten sollten Patienten aber weiterhin direkt gehen können, sagte Warken. Als Beispiele nannte sie Augenärztinnen und -ärzte und "ganz sicher gehören auch Frauenärztinnen und -ärzte dazu". Auch chronisch Kranke sollten weiterhin direkt zu ihrer Fachärztin oder dem Facharzt gehen können. Bei Vorsorgeuntersuchungen sei das ebenfalls sinnvoll.

Eine von der Regierung eingesetzte Kommission berät derzeit über Reformen im Gesundheitssystem. Das Ziel ist vor allem, Kosten zu senken, um weitere Beitragssteigerungen der Krankenkassen zu vermeiden.

Mehrere große Krankenkassen haben wegen des Kostendrucks für das kommende Jahr höhere Zusatzbeiträge angekündigt. Das Gesundheitsministerium weist eine Verantwortung dafür zurück. "Die Kassen legen individuell die Zusatzbeiträge fest. Das ist außerhalb der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums", sagte eine Sprecherin am Montag in Berlin.

F.Amato--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: