Pallade Veneta - Wirtschaftsweise Schnitzer plädiert für mehr Selbstbeteiligung von Kassenpatienten

Wirtschaftsweise Schnitzer plädiert für mehr Selbstbeteiligung von Kassenpatienten


Wirtschaftsweise Schnitzer plädiert für mehr Selbstbeteiligung von Kassenpatienten
Wirtschaftsweise Schnitzer plädiert für mehr Selbstbeteiligung von Kassenpatienten / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer plädiert angesichts steigender Kosten im Gesundheitssystem für mehr Selbstbeteiligung von Kassenpatienten. "Deutschland ist Weltmeister bei Arzt- und Klinikbesuchen", sagte sie der "Rheinischen Post" vom Mittwoch. "Wir müssen die Prävention stärken. Aber wir werden auch die Selbstbeteiligung erhöhen müssen." Als Beispiel nannte sie die Praxisgebühr.

Textgröße ändern:

"Eine Praxisgebühr ist sinnvoll, wenn es gelingt, sie bürokratiearm einzuziehen", sagte Schnitzer. "Statt die Ärzte damit zu belasten, könnten die Krankenkassen sie einziehen."

Ein Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) kritisierte, die Forderung nach der Wiedereinführung einer Praxisgebühr lenke von den "grundlegenden Problemen in unserem Gesundheitssystem ab". Die GKV-Ausgaben für höhere Honorare, für Kliniken, Medikamente und insgesamt mehr Leistungen würden im kommenden Jahr um rund 23 Milliarden Euro auf rund 370 Milliarden Euro steigen.

"Gegen diese Ausgabendynamik hilft keine Praxisgebühr." Es brauche "grundlegende Strukturreformen".

Auch Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, mahnte Reformen an. Ansonsten drohe der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 25 Prozent zu steigen. Die Wirtschaftsweise forderte allgemein: "Das Gesundheitssystem muss effizienter werden." Leistungen wie Homöopathie und "andere Kassenleistungen ohne Evidenz" könnten gestrichen werden, schlug sie vor.

Außerdem regte Schnitzer eine Debatte über Therapien im hohen Alter an. "Zugleich muss man fragen, ob alles medizinisch Mögliche auch sinnvoll für den Einzelnen ist", sagte Schnitzer. "Wir werden immer älter und gerade im ganz hohen Alter steigen die Gesundheitskosten enorm an. Wir müssen diskutieren, ob es in einem solch hohen Alter sinnvoll ist, alle verfügbaren, aber häufig auch sehr belastenden Therapien anzuwenden."

Eine Debatte hatte kürzlich auch der CDU-Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck gefordert. Nicht alles, was medizinisch möglich sei, sei auch "menschlich vertretbar", argumentierte er Mitte November in einem Gastbeitrag für die "Rheinische Post". Er forderte, in Strukturen zu investieren, "die Würde ermöglichen - statt in Eingriffe, die Erlöse bringen, aber keine Lebenszeit".

L.Guglielmino--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: