Pallade Veneta - Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus

Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus


Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus
Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus / Foto: FRANCK FIFE - AFP/Archiv

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat die Bevölkerung auf einen Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen eingestimmt, damit das System bezahlbar bleibt. Es sei "klar", dass manche Leistungen entfallen müssten, um das Gesundheitssystem günstiger zu machen, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) laut Meldung vom Donnerstag. Das funktioniere in anderen Ländern auch. "Wir werden deshalb nicht kränker."

Textgröße ändern:

Ein Abbau von Leistungen werde zwar Widerstände hervorrufen, sagte Frei. Im Interesse des Ganzen müsse das aber durchgesetzt werden. "Wir haben das teuerste Gesundheitssystem der Welt, aber unsere Bevölkerung ist nicht überdurchschnittlich gesund", sagte der Kanzleramtschef weiter und verwies zum Vergleich auf das Nachbarland Frankreich: Dort gingen die Menschen statistisch gesehen seltener zum Arzt, was "rein medizinisch betrachtet kaum zu begründen sein" dürfte.

Frei kritisierte zudem, dass hierzulande die Patientinnen und Patienten selbst entschieden, zu welchem Facharzt sie gehen. "Ein Primärarzt, in der Regel der Hausarzt, muss diese Entscheidung übernehmen", forderte er.

Die Krankenkassen in Deutschland hatten zuletzt vor immer weiter steigenden Beiträgen gewarnt und eine grundlegende Reform gefordert. Von 72 Krankenkassen in Deutschland erhöhen nach einer kürzlich veröffentlichten Auswertung des Vergleichsportals Verivox 31 zum neuen Jahr ihren Zusatzbeitrag. Die Regierung brachte zuletzt lediglich ein kleines Sparpaket für die Kassen für 2026 auf den Weg. Sie steht aber gehörig unter Druck, das System grundlegend zu modernisieren.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: