Pallade Veneta - Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus

Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus


Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus
Kanzleramtschef Frei geht von Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen aus / Foto: FRANCK FIFE - AFP/Archiv

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat die Bevölkerung auf einen Abbau von Leistungen im Gesundheitswesen eingestimmt, damit das System bezahlbar bleibt. Es sei "klar", dass manche Leistungen entfallen müssten, um das Gesundheitssystem günstiger zu machen, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) laut Meldung vom Donnerstag. Das funktioniere in anderen Ländern auch. "Wir werden deshalb nicht kränker."

Textgröße ändern:

Ein Abbau von Leistungen werde zwar Widerstände hervorrufen, sagte Frei. Im Interesse des Ganzen müsse das aber durchgesetzt werden. "Wir haben das teuerste Gesundheitssystem der Welt, aber unsere Bevölkerung ist nicht überdurchschnittlich gesund", sagte der Kanzleramtschef weiter und verwies zum Vergleich auf das Nachbarland Frankreich: Dort gingen die Menschen statistisch gesehen seltener zum Arzt, was "rein medizinisch betrachtet kaum zu begründen sein" dürfte.

Frei kritisierte zudem, dass hierzulande die Patientinnen und Patienten selbst entschieden, zu welchem Facharzt sie gehen. "Ein Primärarzt, in der Regel der Hausarzt, muss diese Entscheidung übernehmen", forderte er.

Die Krankenkassen in Deutschland hatten zuletzt vor immer weiter steigenden Beiträgen gewarnt und eine grundlegende Reform gefordert. Von 72 Krankenkassen in Deutschland erhöhen nach einer kürzlich veröffentlichten Auswertung des Vergleichsportals Verivox 31 zum neuen Jahr ihren Zusatzbeitrag. Die Regierung brachte zuletzt lediglich ein kleines Sparpaket für die Kassen für 2026 auf den Weg. Sie steht aber gehörig unter Druck, das System grundlegend zu modernisieren.

B.Fortunato--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: