Pallade Veneta - Blutspenden bundesweit knapp: Erkältungswelle und Winterwetter verknappen Angebot

Blutspenden bundesweit knapp: Erkältungswelle und Winterwetter verknappen Angebot


Blutspenden bundesweit knapp: Erkältungswelle und Winterwetter verknappen Angebot
Blutspenden bundesweit knapp: Erkältungswelle und Winterwetter verknappen Angebot / Foto: DENIS CHARLET - AFP/Archiv

In Deutschland werden die Blutreserven knapp. Die Bestände seien in den vergangenen Wochen "deutlich gesunken", warnte das Universitätsklinikum Leipzig am Sonntag. Besonders prekär sei die Lage bei Konserven der Blutgruppe 0 Rhesus positiv. Hintergrund seien eine "ausgeprägte Erkältungswelle", die potenzielle Spender ausfallen lasse sowie die winterlichen Verhältnisse. Diese beeinträchtigten Spendentermine und -bereitschaft.

Textgröße ändern:

Die Lage sei bundesweit "angespannt", erklärte die sächsische Klinik. Regionale Spenderdienste könnten sich bei Engpässen nicht wie üblich gegenseitig helfen. "Das ist aktuell nicht möglich, weil es überall fehlt", erklärte der Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin des Leipziger Universitätskrankenhauses, Reinhard Henschler. Er richtete einen Appell "an die blutspendefähige Leipziger Bevölkerung".

Ähnliche Warnungen und Blutspendeaufrufe hatten in den vergangenen Tagen unter anderem das baden-württembergische Universitätskrankenhaus Freiburg gestartet. Nach Angaben vom Medizinern und Blutspendediensten müssen Spender gesund sein. Schon eine Erkältung oder ein einfacher Infekt führen dazu, dass sie zunächst nicht spendenfähig sind. Das dient dem gesundheitlichen Schutz von Spendern und Blutempfängern.

Der Krankenkasse AOK zufolge ist die Blutspendebereitschaft hierzulande ohnehin seit mehreren Jahren rückläufig und reicht gerade zur Deckung des jeweils aktuellen Bedarfs. Zuletzt gab es demnach pro Jahr rund 3,6 Millionen sogenannte Vollblutspenden. Das entspreche etwa der Menge der Vollblutspenden, die nach Berechnungen der Gesundheitsbehörden zur Deckung des täglichen medizinischen Bedarfs nötig ist. Er liegt bei jährlich etwa 3,7 Millionen, was täglich rund 10.000 Spenden bedeutet.

S.Urciuoli--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: