Pallade Veneta - Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten

Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten


Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten
Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten / Foto: Philip FONG - AFP/Archiv

Einer Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge kann ein Drittel der Beschäftigten nicht von der Arbeit abschalten. 42 Prozent fühlen sich oft abgearbeitet und verbraucht, wie die TK in ihrem am Mittwoch in Hamburg veröffentlichten sogenannten Stressreport mitteilte. Rund ein Viertel schafft es auch im Urlaub nicht, richtig abzuschalten. Bei 29 Prozent leide das Sozialleben - Familie und Freunde kämen zu kurz.

Textgröße ändern:

Allgemein sei Arbeit etwas Positives, erklärte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. "Wenn jedoch selbst Wochenenden oder Urlaube nicht ausreichen, um neue Energie zu schöpfen, ist das ein Warnsignal", fügte er hinzu. Dauerhafte Erschöpfung könne zu Burnout und anderen psychischen Erkrankungen führen.

Zu den Hauptstressfaktoren zählen für die Befragten zu viel Arbeit, Termindruck, Unterbrechungen, Informationsflut und regelmäßige Überstunden. "Die aktuelle Debatte um die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung setzt den falschen Schwerpunkt und lenkt vom eigentlichen Problem ab", kritisierte Baas. Kurzzeiterkrankungen machten einen wesentlich geringeren Anteil an den Gesamtfehltagen aus als Langzeiterkrankungen.

Der Blick solle daher viel mehr auf die Langzeiterkrankten gerichtet werden. Auch Arbeitgeber hätten einen großen Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeitenden. "Die Arbeitsbedingungen haben großen Einfluss auf den Krankenstand eines Unternehmens", erklärte Baas. Für den Stressreport wurden 1407 Menschen ab 18 Jahren telefonisch befragt. Davon waren 753 Voll- oder Teilzeitbeschäftigte.

D.Vanacore--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: