Pallade Veneta - Urteil: Krankenkasse muss nicht für Nierentransplantation in den Niederlanden zahlen

Urteil: Krankenkasse muss nicht für Nierentransplantation in den Niederlanden zahlen


Urteil: Krankenkasse muss nicht für Nierentransplantation in den Niederlanden zahlen
Urteil: Krankenkasse muss nicht für Nierentransplantation in den Niederlanden zahlen / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Die Kosten für eine Nierentransplantation in den Niederlanden muss die Krankenkasse nicht erstatten. Eine Transplantation sei auch in Deutschland möglich, erklärte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am Montag. Die Klage eines 66-Jährigen aus Niedersachsen hatte damit keinen Erfolg.

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Der gesetzlich versicherte Mann litt an einer fortgeschrittenen Niereninsuffizienz. Seit 2020 war er dialysepflichtig. Schon im Dezember 2018 hatte er bei seiner Krankenkasse die Zustimmung zu einer Nierentransplantation im niederländischen Groningen beantragt. Dies sei nahe an seinem Wohnort und die Wartezeiten seien im Nachbarland kürzer.

Die Kasse lehnte den Antrag ab. Sie argumentierte, dass eine Kostenübernahme für Auslandsbehandlungen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit das finanzielle Gleichgewicht der gesetzlichen Krankenversicherung und die Gewähr einer allgemein zugänglichen Versorgung gefährde. Sie verwies auf gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten in deutschen Transplantationszentren in Bremen, Hannover oder Münster.

Der Patient ließ sich dennoch 2022 in den Niederlanden eine Niere transplantieren. Er zog vor Gericht, um sich die Kosten von 42.000 Euro erstatten zu lassen. Das Landessozialgericht entschied aber nun gegen ihn.

Eine Behandlung im Ausland könne nur dann bezahlt werden, wenn es in Deutschland keine gleichwertige Versorgung gebe, begründete es seine Entscheidung. Längere Wartezeiten von zwei bis vier Jahren begründeten kein solches Defizit, sie könnten durch Dialyse überbrückt werden. In dem Fall habe es keine besondere medizinische Dringlichkeit gegeben.

Das Gericht verwies auch auf die Chancengleichheit bei der Organzuteilung. Die Aussicht auf ein Spenderorgan dürfe nicht vom Wohnort oder anderen persönlichen Umständen abhängen. Der Kläger könne seinen Anspruch nicht mit der Nähe zu den Niederlanden begründen.

C.Conti--PV

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