Pallade Veneta - Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten

Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten


Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten
Private Krankenversicherung darf Arztrechnungen nicht für Vorsorgeprogramme auswerten / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Eine private Krankenversicherung darf die eingereichten Arztrechnungen nicht ohne das Einverständnis der Versicherten analysieren, um so potenzielle Teilnehmer für Vorsorgeprogramme zu finden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag und verwies auf den hohen Schutz für sensible Gesundheitsdaten. Zuvor hatte der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz die Versicherung verwarnt. (Az. 6 C 7.24)

Textgröße ändern:

Dagegen klagte diese, nun aber ohne Erfolg. Es ging um Programme des Gesundheitsmanagements, zum Beispiel Coaching bei Diabetes oder Asthma. Die Versicherten reichten Arztrechnungen zur Erstattung ein. Die Krankenversicherung analysierte diese Rechnungen unter anderem hinsichtlich der Diagnosen. Sie lud Versicherte, die dafür in Frage kamen, dann zu den Gesundheitsprogrammen ein. Bei Neukunden und Vertragsänderungen wurde dafür eine Einwilligung eingeholt, bei Bestandskunden aber nicht.

Der Datenschutzbeauftragte sah darin einen Verstoß gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Er verwarnte die Krankenversicherung und wies sie an, solche Daten nur noch nach einer wirksamen Einwilligung zu verarbeiten. Die Versicherung zog dagegen vor Gericht und hatte in Mainz und Koblenz zunächst Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht änderte diese Urteile aber nun und wies die Klage ab.

Es wog die Interessen der Versicherten und der Versicherung gegeneinander ab und kam zu dem Schluss, dass diejenigen der Patienten hier wichtiger seien. Zwar seien Gesundheitsvorsorge und eine Reduzierung von Behandlungskosten wichtig, auch das liege im Interesse der Versicherten. Ausschlaggebend sei aber der in der Verordnung verankerte erhöhte Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Außerdem seien die Vorsorgeprogramme nicht Teil des medizinischen Kernbereichs. Als negativ wertete das Gericht auch, dass es sich um breit gestreute Daten handelte und dass die Versicherung ihre Interessen den Versicherten nicht deutlich genug mitgeteilt habe.

F.Amato--PV

Empfohlen

Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt

Viele Menschen in Deutschland trauen sich einer Umfrage zufolge oft nicht, offen mit ihrem Arzt zu sprechen. 18 Prozent der befragten Erwachsenen gaben an, beim Arztbesuch schon einmal Probleme aus Scham, Peinlichkeit oder Misstrauen verschwiegen zu haben, wie aus einer Umfrage der Krankenkasse Barmer laut Mitteilung vom Mittwoch hervorging. Demnach sind besonders Frauen und jüngere Menschen betroffen.

Bereits mehr als 2000 Tote durch Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo

Die offizielle Zahl der Todesopfer durch die Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo ist auf mehr als 2000 gestiegen. Von den 4381 bestätigten Infektionsfällen seien 2011 tödlich ausgegangen, teilten die kongolesischen Behörden am Dienstag mit. Damit nähert sich die Opferzahl derjenigen des bislang schwersten Ebola-Ausbruchs im Land, bei dem in den Jahren 2018 bis 2020 fast 2300 Infizierte gestorben waren.

Essstörungen: Klinikbehandlungen von Mädchen binnen 20 Jahren verdoppelt

Die Zahl der wegen Essstörungen im Krankenhaus behandelten Mädchen hat sich innerhalb von 20 Jahren mehr als verdoppelt. Kamen 2004 rund 2800 Mädchen zwischen zehn und 17 Jahren aufgrund von Magersucht und ähnlichen Störungen in eine Klinik, stiegen die Fälle bis 2024 auf knapp 6000, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.

Trump verstärkt Vorgehen gegen Impfungen

US-Präsident Donald Trump verstärkt sein Vorgehen gegen Impfungen: Er unterzeichnete am Montag im Weißen Haus ein Dekret mit neuen Impfempfehlungen. Darin wird unter anderem dazu aufgerufen, den Abstand zwischen Kindern verabreichten Impfungen zu vergrößern. Im Gegensatz zum Stand der medizinischen Forschung suggerierte Trump bei der Präsentation seines Dekrets zudem erneut mehrmals einen Zusammenhang zwischen Impfungen und Autismus.

Textgröße ändern: