Pallade Veneta - Intensivmediziner fordern klare Corona-Regeln für den Herbst

Intensivmediziner fordern klare Corona-Regeln für den Herbst


Intensivmediziner fordern klare Corona-Regeln für den Herbst
Intensivmediziner fordern klare Corona-Regeln für den Herbst / Foto: DAVID GANNON - AFP/Archiv

Vor der Sitzung des Bundeskabinetts für die Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst fordern Intensivmediziner von der Politik klare Regeln. "Es sollte jetzt festgelegte Konzepte geben, die sich sofort auf die jeweilige Situation anwenden lassen, ohne dann noch lange und zeitaufwändige Diskussionen führen zu müssen", sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch.

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Für bestimmte Lagen müsse es "einen Instrumentenkoffer" geben, den man in gewissen Krisensituationen nutzen könne, sagte Marx weiter. "Mit Blick auf Herbst und Winter sollte sich die Politik auf verschiedene Szenarien vorbereiten."

Der Intensivmediziner sprach sich unter anderem für das Tragen von Schutzmasken aus. "Es ist erwiesen, dass das Maske-Tragen nach wie vor eine der besten und sinnvollsten Maßnahmen ist, um sich vor Corona zu schützen", sagte Marx. "Das gilt besonders in Innenräumen." Er halte dies in Kliniken und Pflegeeinrichtungen für richtig.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für die Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst legen. Die Ministerrunde soll eine Formulierungshilfe beschließen, auf deren Grundlage die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten sollen. Sie stehen unter Zeitdruck, weil die bisherigen Regelungen Ende September auslaufen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatten Anfang August die Grundzüge der geplanten Neuregelung vorgestellt. Sie sehen einige bundeseinheitlichen Maßnahmen wie die Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr vor. Auf Kritik in den Ländern stieß das Vorhaben, die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen entfallen zu lassen, wenn die letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

T.Galgano--PV

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