Pallade Veneta - Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage

Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage


Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage
Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage

Für die bevorstehenden Karnevalstage hat die nordrhein-westfälische Landesregierung verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Vor allem in sogenannten gesicherten Brauchtumszonen, in denen mit großen Menschenansammlungen zu rechnen ist, soll das Schutzniveau erhöht werden, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung sagte. In diesen Zonen darf es keine offenen Veranstaltungen wie Festbühnen oder Umzüge geben.

Textgröße ändern:

Außerdem gilt für die "Brauchtumszonen" eine 2G-Plus-Regelung. Feiern dürfen also nur Geimpfte oder Genesene, die entweder einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder eine Boosterimpfung nachweisen können. Die "Brauchtumszonen" können Städte und Gemeinden selbst ausweisen. Ebenfalls den Kommunen bleibt es überlassen, ob die Einhaltung der Regeln stichprobenartig oder mit Einlasskontrollen sichergestellt wird.

Bei privaten Karnevalsfeiern sowie Veranstaltungen in Innenräumen gelten zum Höhepunkt der Session noch strengere Regeln: Auch bereits geboosterte Menschen müssen einen negativen Schnelltest nachweisen. Gleiches gilt in Restaurants und Bars innerhalb der "gesicherten Brauchtumszonen".

"Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind", sagte Laumann. Rechtlich sei es jedoch nicht vertretbar, sie komplett zu verbieten. Dennoch rief er die Jecken zur Vorsicht auf. "Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten", sagte der Gesundheitsminister.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: