Pallade Veneta - Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage

Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage


Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage
Nordrhein-Westfalen verschärft Corona-Schutzmaßnahmen für Karnevalstage

Für die bevorstehenden Karnevalstage hat die nordrhein-westfälische Landesregierung verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Vor allem in sogenannten gesicherten Brauchtumszonen, in denen mit großen Menschenansammlungen zu rechnen ist, soll das Schutzniveau erhöht werden, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung sagte. In diesen Zonen darf es keine offenen Veranstaltungen wie Festbühnen oder Umzüge geben.

Textgröße ändern:

Außerdem gilt für die "Brauchtumszonen" eine 2G-Plus-Regelung. Feiern dürfen also nur Geimpfte oder Genesene, die entweder einen zusätzlichen negativen Schnelltest oder eine Boosterimpfung nachweisen können. Die "Brauchtumszonen" können Städte und Gemeinden selbst ausweisen. Ebenfalls den Kommunen bleibt es überlassen, ob die Einhaltung der Regeln stichprobenartig oder mit Einlasskontrollen sichergestellt wird.

Bei privaten Karnevalsfeiern sowie Veranstaltungen in Innenräumen gelten zum Höhepunkt der Session noch strengere Regeln: Auch bereits geboosterte Menschen müssen einen negativen Schnelltest nachweisen. Gleiches gilt in Restaurants und Bars innerhalb der "gesicherten Brauchtumszonen".

"Das Signal ist definitiv nicht, dass Karnevalsfeiern jetzt eine gute Idee sind", sagte Laumann. Rechtlich sei es jedoch nicht vertretbar, sie komplett zu verbieten. Dennoch rief er die Jecken zur Vorsicht auf. "Der beste Schutz wird aber sein, dieses Jahr noch einmal auf größere Feiern oder Menschenmassen zu verzichten", sagte der Gesundheitsminister.

O.Mucciarone--PV

Empfohlen

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Textgröße ändern: